Aus der Praxis für die Praxis - Hartz IV - Die wichtigsten Fragen und Antworten

Dieses Buch stellt die grundlegenden Fragen zu dieser Problematik und gibt klare und eindeutige Antworten. Nach dem Grundsatz »Aus der Praxis für die Praxis« habe ich mich bemüht, die wichtigsten Probleme anhand konkreter Beispiele aufzuzeigen, Fragen zu stellen und diese klar und verständlich zu beantworten. Dieses Buch ersetzt keine Rechtsberatung, sondern ist ein Leitfaden für alle, die in diese schwierige Situation geraten sind. Es dient einer ersten Orientierung, deshalb habe ich auch konsequent auf das Zitieren von Gerichtsurteilen verzichtet.
Mir geht es vielmehr darum, alles Wichtige nach und nach in Fragen und Antworten zu erläutern, so dass jeder seine konkrete Situation einordnen kann. Damit richtet sich dieses Buch auch an Mitarbeiter sozialer Organisationen, die Betroffene beraten.

Hartz IV - Die wichtigsten Fragen und Antworten
Aus der Praxis für die Praxis
Uta Holtmann

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Bei Personen, die in einer solchen, »Bedarfsgemeinschaft« genannten Gruppe leben, sind Einkommen und Vermögen des Partners vorrangig zu berücksichtigen.
Bei unverheirateten Kindern sind Einkommen und Vermögen ihrer Eltern zu berücksichtigen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Eltern ihren Kindern ohnehin zu Unterhalt verpflichtet. Sie schulden den Unterhalt als Bar- oder Naturalunterhalt. Unterhalt wird in Geld geschuldet, aber auch in Form von Wohnung, Kleidung, Pflege und Erziehung.
Bevor Hartz-IV-Leistungen erbracht werden, sind vorrangig die Eltern zum Unterhalt heranzuziehen. Nur wenn das scheitert, weil die Eltern selbst bedürftig sind und keine Einkünfte haben, gilt das Kind als hilfebedürftig.
Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft geht aber noch weiter. Leben zum Beispiel minderjährige Kinder mit ihrer leiblichen Mutter und deren neuem Freund zusammen in einem Haushalt, und ist der Freund der Einzige, der ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen bezieht, gelten alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr als hilfebedürftig. Nun ist der neue Freund der Mutter zweifelsohne nicht verpflichtet, für die ihm fremden Kinder Unterhalt zu zahlen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es nämlich keine Unterhaltsverpflichtung für Kinder, die nicht die eigenen sind. Das Zusammenleben verpflichtet aber, eigene Einkünfte und Vermögen bereitzuhalten, um den Lebensunterhalt der Gemeinschaft im selben Haushalt zu sichern.
ISBN: 9783932137655
Verlag: WortSpiel-Verlag

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Erhard Coch ist Autor verschiedener Bücher und Essays.