Die deutsche Besteuerung grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen

Mit der Novellierung des § 1 AStG im Rahmen der UntStRef 2008 hat sich der
Gesetzgeber dazu entschieden, Funktionen bei konzerninternen Verlagerungen ins
Ausland in weiterem Umfang als bisher zu besteuern, da sie die Abwanderung hierzulande gereifter, sprudelnder Einkunftsquellen darstellen können. Zur detaillierten Ausgestaltung des in § 1 AStG beschriebenen Besteuerungsmodells wurde indes die Finanzverwaltung ermächtigt, die zeitgleich mit der Gesetzesnovellierung die FVerlV1 als weitere Regelungsebene installiert hat.

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Begleitet von einem intensiven fachlichen Diskurs mit Verbänden, Industrie und Beraterschaft wurde das Regelwerk in 2010 neben einer weiteren Gesetzesnovelle in Form des SEStEG2 sowie um die VG-FVERL3, ebenfalls auf Ermächtigungsbasis, ergänzt. Die Veröffentlichung der endgültigen Fassung der VG-FVERL im Herbst 2010 markiert dabei einen vorläufigen Schlusspunkt der Reformierung und soll verbleibende Zweifelsfragen, die sich im Anschluss an die Neuregelung des § 1 Abs. 3 AStG sowie der FVerlV ergeben haben, klären helfen. Nahezu zeitgleich hat die OECD ihre Verrechnungspreisrichtlinien (OECD-TPG) in aktualisierter Fassung samt Standards für Funktionsverlagerungen im Sommer 2010 veröffentlicht.
Problembeschreibung
Eine wesentliche Intention des Reformvorhabens bestand darin, dem bis dato aufgrund eines Erfassungsdefizits kaum beachteten Wegzug von Steuersubstrat, insbesondere durch Übertragung von immateriellen Vermögungsgegenständen, vorzubeugen. Der Kern der Regelungen sieht nunmehr eine Sollertragsbesteuerung auf Basis von Gewinnpotentialen vor. Spätestens hiermit sind Ansätze der betriebswirtschaftlichen Bewertungslehre bei Bestimmung von steuerlichen VP ein wichtiges Thema geworden. So soll die Bewertung der Funktion auf Basis des sog. Transferpakets unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken und sonstigen Vorteile erfolgen.

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