Mit dem Erbe kommt der Streit: Mediation als außergerichtliche Alternative

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Der Erbfall ist ein häufiger Auslöser für familieninterne Streitigkeiten. Nicht selten begegnen sich Verwandte deshalb vor Gericht. Gerichtsverfahren sind jedoch meist langwierig, kostenintensiv und berücksichtigen persönliche Interessenlagen beim Urteilsspruch nicht. Vor Gericht ergibt sich häufig eine Gewinner-Verlierer-Situation, welche oft mit negativen Gefühlen, wie Neid, Hass, Rache und Missgunst, zwischen den Streitparteien verbunden ist.

Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung bietet das Mediationsverfahren. Hierbei handelt es sich um ein offenes und ehrliches Gespräch zwischen den Konfliktparteien unter der Leitung einer dritten, unabhängigen Person; dem Mediator. Der Mediator selbst trifft keine Entscheidung bezüglich des Konflikts. Er ist vielmehr Vertrauensperson beider Konfliktparteien und hat eine beratende Funktion bei der Lösungsfindung inne.

Die eigentliche Initiative obliegt den Streitenden, die sich mit Offenheit, Ehrlichkeit, Fairness und der aufrichtigen Bereitschaft zu einem Kompromiss am Mediationsprozess beteiligen. Unter diesen Voraussetzungen entsteht eine freiwillige Kooperation zwischen den Parteien und alle Beteiligten profitieren von dieser neuen Situation. Es entstehen zum Beispiel für beide Seiten geringere Kosten, wenn es gelingt eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe des Mediators zu erzielen. Der Vorteil einer gemeinsam erarbeiteten Lösung lässt sich auch auf emotionaler Ebene erkennen. Denn eine Lösung, an der alle Betroffenen beteiligt sind, schützt vor der Verschärfung des Konflikts und einem generationenübergreifenden Bruch in der Familie. Ziel der Mediation ist es, eine schriftliche Vereinbarung zu schaffen, die die Interessen und persönlichen Bedürfnisse der Streitenden berücksichtigt.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Anwälte, die sich auf be-stimmte Rechts¬gebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streischlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung. Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegen-heitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.

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