Gleich mehrfach sparen - Neue Förderung für hocheffiziente Querschnittstechnologien

Die Bundesregierung fördert Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien mit bis zu 30 % - Anträge können ab sofort gestellt werden.

Querschnittstechnologien bieten enorme Möglichkeiten, Energie einzusparen. Sie können in allen Branchen von Industrie und Gewerbe zum Einsatz kommen und haben je nach Unternehmen und Produktausrichtung einen Anteil zwischen 10 % und 50 % am Gesamtenergieverbrauch der Betriebe.

Leider sind die Amortisationszeiten vieler Technologien aufgrund der erhöhten Kosten oftmals inakzeptabel lang. Hier kann eine neue Förderung helfen, diese für viele Betriebe attraktiv zu machen. Zu den erwähnten Technologien gehören elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung.

Die Bundesregierung hat dieses hohe Potential erkannt und bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen eine Förderung an, um dieses zu nutzen. Gleichzeitig profitieren die Betriebe langfristig durch niedrigere Energiekosten.

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. Der Zuschuss kann dabei bis zu 30 % betragen. Dabei sind zwei unterschiedliche Verfahren zu unterscheiden:

1.) Der Ersatz von einzelnen Anlagen und Komponenten durch hocheffiziente Alternativen mit einem Netto-Investitionsvolumen von 5.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller.

2.) Systemische Optimierung: Grundlage ist ein unternehmensindividuelles Konzept mit vorheriger Empfehlung durch einen Energieberater. Gefördert wird sowohl der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro, als auch der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern. Die Energieeinsparung sollte dabei mindestens 25 % betragen.

Die Richtlinie ist seit 1. Oktober 2012 in Kraft und gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2015 gestellt werden.

Wenn sie mehr über die Förderung effizienter Querschnittstechnologien wissen möchten, können Sie Madeleine Thon unter der Rufnummer 0211 65 85 19 27 oder Sven Suttmann unter der Rufnummer 0211 65 85 19 280 jederzeit gerne kontaktieren.

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