Hohe Rechnung trotz Internetflatrate

Wer heutzutage ein Smartphone besitzt hat dazu meistens auch eine Internetflatrate gebucht, weil die Handyrechnung sonst sehr schnell ungewollt hoch werden kann. Doch trotzdem gibt es immer wieder Fälle, bei denen die Rechnungsbeträge trotz Flatrate unerklärlich hoch sind. Das Internetportal für Telefonnummern www.tellows.de erklärt wie es dazu kommen kann und wie Handybesitzer sich schützen können.

Wenn die Rechnung für die mobile Internetnutzung trotz einer gebuchten Internetflatrate deutlich zu hoch ist, können nicht nur technische Unstimmigkeiten der Grund sein, denn in manchen Fällen stecken Betrüger hinter den hohen Rechnungsbeträgen. Viele Besitzer von Smartphones regeln auch die Vertragsangelegenheiten am liebsten über das Onlineportal ihres Providers, wobei oft die Handynummer als Benutzername gilt. Wenn Betrüger den Account knacken, kann es dabei vorkommen, dass die Vertragsdaten ohne Wissen des Vertragsinhabers umgestellt werden, was dann gegebenenfalls zu sehr hohen Rechnungen führt. Auch technische Schwierigkeiten können ein Grund für ungewollte Vertragsänderungen, wie etwa das Herausbuchen einer Flatrate sein. Des Öfteren ist es schon vorgekommen, dass im System des Providers eine vertragliche Leistung plötzlich umgestellt wird, was der Nutzer erst durch den Erhalt der Handyrechnung ( http://blog.tellows.de/2012/07/teure-handyrechnung-trotz-internetflatrat... ) bemerkt.

User schützen sich am besten, wenn sie bei der ersten Nutzung des Onlineportals das vom Anbieter zugewiesene Passwort in ein sicheres persönliches ändern. Außerdem empfiehlt es sich, regelmäßig seine Vertragsdaten und Tarifoptionen zu überprüfen, um im Ernstfall rechtzeitig reagieren zu können. Sollte es tatsächlich zu einer ungewollten Vertragsänderung kommen, ist der Provider verpflichtet zu beweisen, dass der Kunde entweder schriftlich oder mündlich per Aufzeichnung den Änderungen zugestimmt und sie bestätigt hat. Kann der Anbieter die entsprechende Vertragsänderung nicht beweisen, muss der Vertragsinhaber für die irrtümliche Änderung und die daraus resultierenden Kosten nicht aufkommen.

Auf der sicheren Seite sind Inhaber von Handyverträgen, wenn sie sich jede vorgenommene Vertragsänderung schriftlich bestätigen lassen, um auf diese Weise Unstimmigkeiten auf der Rechnung schon im Vorfeld zu vermeiden.

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