Homepage: Teuer statt kostenlos?

Bereits seit Jahren berichten wir über das Geschäftsmodell der Firma Euroweb Internet GmbH aus Düsseldorf.

Telefonisch erhalten Selbstständige ein anscheinend unschlagbares Angebot: eine Homepage, die nichts kosten soll.

Kommt ein Termin zustande, ist der Ablauf , wie bei all den anderen “Kunden” fast identisch:

Nach langem Vorgespräch, bei dem alle angeblichen Vorteile umfassend erläutert werden, wird kurz vor Ende des Termins unter Zeitdruck noch schnell der Vertrag gezückt.

Im Gefühl, bestens informiert zu sein, unterschreiben die meisten voller Vertrauen tatsächlich den Vertrag, der dann als „Referenzkundenvertrag“ aber noch vom Vorstand genehmigt werden muss.

Bekommen die Kunden dann ihren Durchschlag zugeschickt, ist von kostenlos keine Rede mehr:

In Monatsraten fordert Euroweb je nach Vertragsinhalt bis zu 15.000 Euro.
Die Antwort von Euroweb

Sie kam prompt:

Über die Kanzlei Berger Law wurde der WDR aufgefordert, die Berichterstattung zu unterlassen- andernfalls drohte man dem WDR mit einer Unterlassungsklage und Schadenersatz bei einem Streitwert von 250.000 Euro.

Die Begründung:

Euroweb würde aktuell keine Referenzkunden mehr suchen und würde nicht mit kostenfreien Homepages werben.
Der WDR und auch private Blogger recherchierten- und stellten folgendes fest:

1. Immer noch wird nach dem Referenzkundenmodell mit kostenlosen Hompages geworben, das heißt die Kanzlei Berger Law – sozusagen die „Haus- und Hofkanzlei“ von Euroweb – hat im Auftrag von Euroweb in ihrem Schreiben falsche Fakten übermittelt.

2. Die „Referenzkundenmasche“ ist ein ausgefeiltes System, verankert in Telefon- sowie Gesprächsleitfäden. Diese enthalten detaillierte Frage-Antwort-Techniken, aber auch „manipulative“ Gesprächsführungen mit dem klaren Ziel, dass der Vertrag unterschrieben werden soll. Sowohl eine eidesstattliche Versicherung eines ehemaligen Euroweb-Mitarbeiters sowie uns ausgehändigte Schulungsunterlagen zur Vertragsakquisition belegen das. Euroweb nimmt dabei bewusst in Kauf, „Kunden“ mit Versprechungen zu ködern, die im Vertrag keine Erwähnung mehr finden. Typische Beispiele sind Rücktrittsrecht oder kostenlose Homepage. Folgerichtig werden die Leistungen sowie Verträge während des Termins nur auf Nachfrage besprochen – und immer kurz vor Ende des Termins, dann wenn die Zeit knapp wird. Auch hierzu haben wir eidesstattliche Versicherungen.

3. Unterschrieben wird ein Systemvertrag, der viel zu teuer ist. Die Internetseite gehört dem Kunden nicht einmal, und die Suchmaschinenoptimierung ist oftmals dürftig.

4. Es wird Kaltakquise betrieben, das heißt es werden Menschen unaufgefordert und ohne ihre Zustimmung von Euroweb angerufen oder sogar besucht. Laut Wettbewerbsrecht ist das verboten!

5. Alleine bei der Staatsanwaltschaft Leipzig liegen aktuell 14 Anzeigen gegen Euroweb vor, ein Großteil namentlich gegen den Geschäftsführer Christoph Preuß.

6. Gegen Philipp Berger von der Kanzlei Berger Law wird zurzeit staatsanwaltschaftlich ermittelt.

Der Vorwurf: Er soll im Rahmen eines Euroweb-Prozesses am Oberlandesgericht in Düsseldorf einen Zeugen beeinflusst haben.

Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Diesen Sachverhalt bestätigte sowohl das Oberlandesgericht als auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

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