Berechnungsmethode für Ehegattenunterhalt verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 25.01.2011 entschieden, dass die vom Bundesgerichtshof entwickelte Berechnungsmethode für den Ehegattenunterhalt in Fällen der Wiederheirat verfassungswidrig ist.
Der Bundesgerichtshof hatte das Einkommen von der geschiedenen Ehefrau, der neuen Ehefrau und dem Ehemann zusammengerechnet und durch drei geteilt um den Unterhaltsbedarf der geschiedenen Ehefrau zu ermitteln. Dieser Berechnungsmethode hat das Bundesverfassungsgericht jetzt eine Absage erteilt. Welche Berechnungsmethode richtig wäre, hat es dagegen offen gelassen.

Für die Zukunft können daher alle Unterhaltsentscheidungen die auf solchen Sachverhalten beruhen, überprüft werden.

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