Hartz IV verfassungswidrig - Jetzt müssen wir handeln!

http://www.youtube.com/watch?v=SXsg2Us1Etg

Sozialgericht Berlin erklärt Regelsatz Hartz IV für verfassungswidrig – Jetzt sofort Überprüfungsantrag stellen.

Nach der Auffassung des Berliner Sozialgerichtes soll der Regelsatz Hartz IV z. B. für Alleinstehende um 36 Euro zu niedrig sein. Das Sozialgericht Berlin hat den Artikel 100 Abs 1 des Grundgesetzes angewendet und legt nun den Regelsatz Hartz IV dem Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vor.

Siehe dazu die Pressemitteilung des Berliner Sozialgerichtes vom 25. April 2012: (in dem unten stehenden Link)

Sollte das Bundesverfassungsgericht die Auffassung des Berliner Sozialgerichtes bestätigen, dürften hier durchaus Ansprüche gegenüber dem Gesetzgeber rückwirkend bestehen.

Der Gesetzgeber hat eben nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eingehalten, die das Gericht dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom Februar 2010 auferlegt hatte.

Es kann aber sein, dass nur für die Betroffenen diese Ansprüche durchgesetzt werden können, die sich in rechtlicher Hinsicht gegen die Vorgehensweise des Gesetzgebers gewehrt haben.

Da durch den Gesetzgeber veranlasst, Überprüfungsanträge nur noch 1 Jahr rückwirkend gestellt werden können, ist es dringend notwendig, jetzt unverzüglich den Rechtsweg einzuleiten! Eine Beschreibung wie man das machen kann findet sich auf dem weiterführenden Link. Es wird hierzu auch eine Sondersendung bei Wake News Radio am 01.05.2012 , dem Tag der Arbeit, geben, Thema: Steht Hartz IV auf der Kippe LIVE mit Detlev, Michael Lange und Frank Ullrich, Beginn 14 Uhr!

Hier gibt es die entsprechenden Infos:
http://mywakenews.wordpress.com/2012/04/25/hartz-iv-verfassungswidrig-wa...


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