Fachveranstaltungen zum Vergaberecht und Baurecht in Hamburg

IDIV, das Private Institut für deutsches und internationales Vergaberecht GmbH, und die AfB, Akademie für Baurecht GmbH, sind mittlerweile etablierte Garanten für qualitätvolle Informationsveranstaltungen rund um vergabe- und baurechtliche Fragestellungen.In Kooperation mit den Rechtsanwälten ASK, Ax, Schneider und Kollegen GbR bieten IDIV und AfB unter dem Titel
(1.) Back-up - Bauvergaberecht und Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht 2012;
(2.) Das neue Vergabe- und Vertragsrecht 2012;
(3.) Aktuelle Spruchpraxis Vergabekammern und Vergabesenate HB, HH, Schleswig-Holstein und
(4.) Produktbezogene Ausschreibung in der Praxis - Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten Ende April 2012 anspruchsvolle Fachveranstaltungen zum Vergaberecht und Baurecht in Hamburg an.

(1.) Back-up - Bauvergaberecht und Bauvertragsrecht, Architekten- und Ingenieurrecht 2012 behandelt die aktuelle Rechtsprechung der Vergabekammern, Vergabesenate, Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs zum Bauvergabe- und Bauvertragsrecht und zum Architekten- und Ingenieurrecht und informiert über die Auswirkungen für die Praxis.
Ein Auszug aus dem Programm, Stand 26.01.12, zeugt von der Aktualität und der Praxisrelevanz der behandelten Entscheidungen: Bauvergabe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2011 - Verg 71/11 Unklare Forderung von Eignungsnachweisen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2011 - Verg 30/11 Unterlassene Aufstellung und Bekanntgabe einer Nachweise-Liste OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011 - Verg 22/11 Preis einziges Kriterium: Nebenangebote zulässig? VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11 Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu BGH, Urteil vom 30.08.2011 - X ZR 55/10 Mindestanforderungen an Nebenangebote im Unterschwellenbereich OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011 - 13 Verg 3/11 Nachforderungsregeln für fehlende Erklärungen und Nachweise: Auch nach Angebotsabgabe anwendbar! Bauvertrag KG, Beschluss vom 11.10.2011 - 7 U 69/11 Baustopp und technische Änderungen: Neuer Vertrag und neue Preise? KG, Urteil vom 19.04.2011 - 21 U 55/07 Auch bei Entschädigung aus § 642 BGB: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich! OLG Brandenburg, Urteil vom 26.10.2011 - 13 U 137/06 Steuergerät nur schwer erreichbar: Leistung mangelhaft? BGH, Urteil vom 29.09.2011 - VII ZR 87/11 Funktionaler Mangelbegriff: Die Leistung muss funktionstauglich sein OLG München, Urteil vom 12.04.2011 - 9 U 4323/09 Werkleistung erbracht, Vertrag unwirksam: Anspruch auf übliche Vergütung OLG Frankfurt, Urteil vom 16.09.2011 - 19 U 78/11 Keine Bürgenhaftung bei Wechsel des Hauptschuldners OLG Hamburg, Urteil vom 26.11.2010 - 1 U 163/09 Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern: In AGB unwirksam, aber ergänzende Vertragsauslegung Architekten und Ingenieure OLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2011 - 5 U 43/11 Keine Haftung bei verbindlicher Vorgabe des fachkundigen Bestellers OLG Celle, Urteil vom 26.10.2011 - 14 U 54/11 Genehmigungsplanung noch Akquisition? KG, Urteil vom 14.09.2010 - 21 U 108/09; BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZR 173/10 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) Rissbildung: Planungsfehler trotz Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenem Material OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09 Wann ist die Mangelbeseitigung unverhältnismäßig? OLG Köln, Urteil vom 17.08.2011 - 11 U 16/11 Darf sich ein Architekt auf die Berechnungen eines Statikers verlassen? OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2011 - 22 U 123/10 Wann besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen (vermeintlich) verzögerter Planungsleistungen? Termin Hamburg. 7.5.12. Von 9 bis 12 Uhr. Kosten 99 Euro zzgl. 19 % MwSt., inklusive Getränke, Mittagessen und Unterlagen.

(2.) Das neue Vergabe- und Vertragsrecht 2012 behandelt die neue VOB 2012 - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2012 - und die neue VR: Die Europäische Kommission hat sowohl die Vergabekoordinierungsrichtlinie (VKR - 2004/18/EG) als auch die Sektorenkoordinierungsrichtlinie (SKR - 2004/17/EG) überarbeitet. Termin Hamburg. 7.5.12. Von 14 bis 17 Uhr. Pause um 15.30 Uhr, 15 Minuten. Kosten 79 Euro zzgl. 19 % MwSt., inklusive Getränke, Imbiss und Unterlagen.

(3.) Die Fachveranstaltung Aktuelle Spruchpraxis Vergabekammern und Vergabesenate HB, HH, Schleswig-Holstein bringt öffentlichen Auftraggebern Sicherheit in Bezug auf die vergaberechtsfehlerfreie Handhabung der einschlägigen Vergabebestimmungen und bringt Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, wichtige Wissensvorsprünge und Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz. Neue Entscheidungen der Vergabekammern und der Vergabesenate werden vorgestellt, die Relevanz und die Schlussfolgerungen für die Praxis herausgearbeitet und im Gespräch weiter vertieft. Aus der Fülle der Entscheidungen werden relevante und wegweisende aktuelle Entscheidungen ausgewählt und auf den Punkt gebracht. Die Entscheidungen werden abgegrenzt zu vergleichbaren Entscheidungen anderer Vergabekammern und Vergabesenate. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bringen sich auf den allerneuesten Stand! Themen: Aktuelle Spruchpraxis VK und OLG Vergabesenate zum Bauvergaberecht; Liefervergaberecht; Dienstleistungsvergaberecht; zu Sonderthemen. Termin Hamburg. 8.5.12. Von 9 bis 12 Uhr. Kosten 99 Euro zzgl. 19 % MwSt., inklusive Getränke, Mittagessen und Unterlagen.

(4.) Produktbezogene Ausschreibung in der Praxis - Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigt sich mit einem „heißen Eisen“. Im Interesse des technischen und kaufmännischen Wettbewerbs sollen grundsätzlich offene, produktneutrale Leistungsbeschreibungen erfolgen. Von dem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn dies technisch gerechtfertigt ist und nicht auf subjektiven Erwägungen des öffentlichen Auftraggebers beruht. Die Reichweite der Zulässigkeit der Angabe von bestimmten Erzeugnissen, Verfahren sowie der Vorgabe von Produktmarken hängt dabei maßgeblich von dem Leistungsgegenstand ab, aber auch von der Verwendung am konkreten Einsatzort. In diesem Zusammenhang steht der Vergabestelle bezüglich der Einschätzung, ob die Nennung und Vorgabe bestimmter Erzeugnisse, Verfahren und so weiter im konkreten Fall möglich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Weder VOL noch VOB regeln, wann ein entsprechender Ausnahmetatbestand im Einzelnen gegeben ist. Das IDIV hat ein interessantes Programm mit ausgesuchten Entscheidungen zusammengestellt. Das Programm wird selbstverständlich kontinuierlich aktualisiert und fortgeschrieben. Hier ein Auszug aus dem Programm, Stand 26.01.12: 1. Verweis auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion 2. In technischen Spezifikationen 3. Begünstigung oder Ausschluss bestimmter Unternehmen oder bestimmter Produkte 4. Zulässigkeit des Verweises Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschreibbar Zusatz „oder gleichwertig“ Rechtfertigung durch den Auftragsgegenstand. Termin Hamburg. 16.4.12. Von 14 bis 17 Uhr. Pause um 15.30 Uhr, 15 Minuten. Kosten 79 Euro zzgl. 19 % MwSt., inklusive Getränke, Imbiss und Unterlagen.

Anmeldung: Anmeldungen sind per Email an seminar@idiv.eu möglich. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!