Bürgerantrag der Republikaner in Herne

Durch Überbaurente z. B. den Wananas Neubau finanzieren

Für die Nutzung, Bebauung oder Überbauung von städtischen Grundstücken kann die Stadtverwaltung gemäß der §§ 912 und 913 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine so genannte Überbaurente erheben.

Leider wird diese Gebühr in Herne nicht erhoben. In anderen Städten ist es seit Jahren der Fall (z. B. Wesel, Rheinberg, u. a.). Dies gebietet schon der Gleichberechtigungsgrundsatz. So entgehen der Stadt Herne z. B. für jeden Altkleidercontainer ca. 15,00 €/Jahr an Einnahmen.

Die REP Herne fordert: Zunächst soll die Rente von den gewerblichen Nutzern erhoben werden. Dies auch um den Wildwuchs von Altkleidercontainern, Warenautomaten und Werbeschildern ein Ende zu bereiten. Der Stadtbildpflege würde man damit einen Dienst erweisen.

Die REP Herne stellt die Frage: „Wird bereits bei der Telekom (Telefonhäuser, Verteilerkästen, …), der Deutschen Post (Postlagerkästen, Briefkästen, Briefmarkenautomaten, …), den Stadtwerken Herne (Verteilerkästen, Strommasten, …), der Städtereklame (Werbeanlagen), dem Roten Kreuz/der Caritas (gewerbliche Kleidersammlung/Container), den Bauherren/Baufirmen (Container-Stellflächen, Arbeitsflächen, …) und den sonstigen Eigenbetrieben der Stadt (z. B. GMH, EBH, EDV-Eigenbetrieb, etc.) (Container für Unterkünfte) diese Überbaurente erhoben?“ – „Oder wurde hier jahrelang durch die Verwaltung mit Untätigkeit geglänzt?“

Die REP Herne schlägt vor: Später sollen dann im Sinne der Gleichbehandlung aller ehrlichen Steuerzahler auch private Nutzer veranlagt werden. So wären dann auch Gebühren für private Nutzungen wie z. B. Müllcontainer, Parkflächen, Erker, Vordächer, Wärmedämmungen, und Andere die auf städtische Gemeinflächen fallen, zu entrichten.

Die REP Herne wird dazu einen Bürgerantrag stellen: Damit diese zusätzlichen Einnahmen vorrangig für den Wiederaufbau des Wananas Bades Verwendung finden. Sowie für die Sanierung der städtischen Schulen, Freizeiteinrichtungen, Sportstätten und Kindergärten.

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