Leitfaden für die sichere Selbstmedikation

Wann greift man zu Nahrungsergänzungsmitteln und rezeptfreien Medikamenten?

Frankfurt am Main, 09. Dezember 2011 – Bei kurzfristig auftretenden Beschwerden wie Erkältungen, leichten Magen-Darm-Erkrankungen oder Schmerzen, können sich Patienten mit freiverkäuflichen Medikamenten selbst helfen. Rezeptfreie Medikamente sind ebenso wirksam wie rezeptpflichtige. „Viele Wirkstoffe, die normalerweise rezeptpflichtig sind, erhält man in kleineren Mengen und mit dem Hinweis „nur zum kurzfristigen Gebrauch“ auch ohne Rezept. Das gilt zum Beispiel für Schmerz-, Migräne- und Hustenmittel. Sie wurden aus der Rezeptpflicht entlassen, weil der Gesetzgeber dem aufgeklärten Verbraucher einen verantwortungsvollen Umgang damit zutraut. Sie sind jedoch auch weiterhin apothekenpflichtig, da sie einer Beratung bedürfen, um richtig wirken zu können und Gefahren für den Patienten auszuschließen“, erklärt Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Ein Leitfaden soll Patienten nun bei dem Weg in die Selbstmedikation unterstützen.

Erstens: Nahrungsergänzungsmittel dienen nur der Prävention
Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte aus dem Lebensmittelbereich, die zur Steigerung des Wohlbefindens, zum Beheben von Mangelerscheinungen oder zur Prävention absolut nützlich sein können. Die Einnahme kann vor allem in der Erkältungszeit sehr sinnvoll sein. Tritt aber der akute Krankheitsfall ein, kommen Nahrungsergänzungsmittel nur selten für die Therapie in Frage. Sie können vielmehr die Wirksamkeit eines Arzneimittels stören. Patienten sollten ihren Apotheker dringend darauf ansprechen, ob es während der Therapie Sinn macht, das Präparat weiter zu nehmen oder ob sie es lieber kurzfristig absetzen sollten.

Zweitens: Eine Beratung zulassen
Wer in eine Apotheke kommt, hat meist schon eine feste Vorstellung davon, was er kaufen möchte. Vielleicht hat man von dem Nahrungsergänzungsmittel oder dem Arzneimittel bereits gehört. Oder man möchte wieder die gleichen Pastillen gegen Halsschmerzen, die schon beim letzten Mal geholfen haben. Doch Halsschmerz ist nicht gleich Halsschmerz. Hier gilt es, ins Gespräch zu kommen und seine genauen Beschwerden zu erörtern, damit sich der Apotheker ein Bild machen kann.

Drittens: Patienten sollen Fragen stellen
Wenn der Apotheker ein Arzneimittel empfiehlt, sind Patienten angehalten, Fragen zu stellen. Warum gerade dieses Arzneimittel und kein anderes? Verträgt es sich mit meinen anderen Medikamenten? Kann ich es auch bei Laktoseintoleranz einnehmen? Wie lange darf ich es nehmen? Gibt es ernste Nebenwirkungen? Kann eine Abhängigkeit entstehen? „Wichtig ist, den Dialog zu suchen und nicht wahllos Medikamente einzunehmen. Verantwortungsvolle Selbstmedikation kann nur funktionieren, wenn sich der Patient damit sicher und wohl fühlt“, erläutert Erika Fink.

Viertens: Wann muss ein Arzt aufgesucht werden?
Besonders wichtig ist, zu erkennen, wann die Selbstmedikation an ihre Grenzen kommt. Patienten sollten ihren Apotheker beim Kauf von rezeptfreien Präparaten dringend fragen, bis wann Besserung eingetreten sein muss und sollten auf die Signale ihres Körpers hören. Bei Fieber oder Durchfall, der trotz Medikation länger als zwei Tage anhält, ist ein Arzt aufzusuchen. Bei Kindern ist Selbstmedikation nicht ratsam. Hier sollte dringend ein Arzt konsultiert werden.

Fünftens: Sicherheit bei der Medikation
Wer seine Medikamenteneinnahmen weitergehend absichern möchte, der kann sich bei seiner Stammapotheke in einer Medikamentendatei führen lassen. So werden bei jedem Kauf von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln mögliche Wechselwirkungen mit anderen Präparaten, die der Patient einnimmt, abgeglichen. Mithilfe der Kontrolle erhalten Patienten Tipps für die Einnahme, damit die Medikamente ihre Wirkung voll entfalten können.

Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.apothekerkammer.de.

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