Atheistenverband kritisiert Urteil zum Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen

Handeln der Politik gefordert

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem es um die Kündigung eines Arztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung ging. Das Gericht hatte die Kündigung zwar aufgehoben, sie grundsätzlich jedoch für zulässig erklärt.

"Zwar hatte die Kündigung im konkreten Fall keinen Bestand. Dennoch ist das Urteil aus Sicht nichtreligiöser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inakzeptabel", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.

"Die Tätigkeit eines Arztes - auch eines Chefarztes - hat nichts mit der Verkündigung eines Glaubens zu tun. Daher ist es nicht gerechtfertigt, aus dem Verhalten im privaten Bereich einen Kündigungsgrund abzuleiten."

Angesichts der bedeutenden Rolle kirchlicher Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt sieht der IBKA in der geltenden Rechtslage eine deutliche Benachteiligung solcher Arbeitnehmer, die sich nicht den kirchlichen Sittenlehre unterwerfen wollen. Er fordert vom Gesetzgeber, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden und dem allgemeinen Arbeitsrecht auch in kirchlichen Einrichtungen Geltung zu verschaffen.

Hintergrund:

In einem Urteil vom 8. September hat das Bundesarbeitsgericht die Wiederverheiratung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus als schwerwiegenden Loyalitätsverstoß beurteilt, der eine Kündigung rechtfertigt. Im konkreten Fall wurde die Kündigung u. a. deshalb für ungerechtfertigt erklärt, weil der Arbeitgeber nicht durchgehend und ausnahmslos auf eine der katholischen Sittenlehre verpflichteten Lebensführung bestanden hat.

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts: Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?...

Politischer Leitfaden des IBKA: Arbeit und Soziales
http://www.ibka.org/leitfaden/lf-a.html

Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

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IBKA e.V., Pressesprecher
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