Die geplante Reform des Mietrechts bei Modernisierungsmieterhöhungen

Modernisierungsmaßnahmen können für den Mieter ein großes Ärgernis bedeuten. Eine Miete, die man gegebenenfalls jahrelang stabil gehalten hat, kann unter relativ einfachen Voraussetzungen erhöht werden.

Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, kann er die Miete unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Der Vermieter darf die Kosten z. B. von Dämmmaßnahmen in einer bestimmten Höhe auf die Mieter abwälzen. Da solche Maßnahmen in der Regel sehr viel kosten, kann die Miete aufgrund Modernisierungsmaßnahmen schnell mal um mehr als 100 € monatlich steigen.

Die Bundesregierung plant, eine Modernisierungsmaßnahme für die Vermieter noch günstiger zu machen. Die Steuerlast soll für energetische Maßnahmen gesenkt werden. Laut einer Meldung im Spiegel vom 20.6.2011 fordert der Mieterbund, dass diese finanzielle Entlastung auch für den Mieter spürbar werden sollte. Schließlich werden die Kosten der Maßnahmen (zum Teil) auf ihn abgewälzt. Im Fall einer Entlastung des Vermieters wäre es – so der Mieterbund – gerecht, die Last auch von der Schulter des Mieters zu nehmen.

Ohne eine Gesetzesänderung wird es wohl dabei bleiben: Der Vermieter wird den gesetzlich festgelegten Teil der Kosten einer Modernisierungsmaßnahme auf den Mieter abwälzen dürfen. Was der Vermieter allerdings nicht darf, ist, den Mieter mit den Kosten weiterer Maßnahmen – etwa Instandhaltungs-, und Instandsetzungsmaßnahmen – zu belasten.

Fachanwaltstipp Mieter: Prüfen Sie bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung immer, ob die Modernisierung überhaupt rechtzeitig angekündigt wurde, ob es sich tatsächlich um eine Modernisierung handelt (oft werden notwendige Instandsetzungen als Modernisierung verkauft, weil z.B. noch eine Fassadendämmung hinzugefügt wurde) und ob die in Ansatz gebrachten Kosten für die Handwerkerleistungen auch angemessen sind.

Fachanwaltstipp Vermieter: Bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung muss wohl gelten, dass die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen auch bei Steuererleichterungen nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Mieter abgewälzt werden dürfen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.

•Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
•Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
•Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
•Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
•Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
•Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.

Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete“ ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.