Bewerbung – Negativpunkte richtig verpacken, aber immer ehrlich sein
Pressetext verfasst von overbeck am Mi, 2011-03-16 09:57.Das Beispiel des zurückgetretenen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg zeigte es deutlich: Fehlerhafte oder mit Ungenauigkeiten versehene Dokumente kommen irgendwann auf den Verfasser zurück. Das kann dann – wie in diesem Fall – äußerst unangenehme Folgen haben. Die Macher der ZDF-Sendung „Volle Kanne“ gingen in den vergangenen Wochen sogar noch weiter und deckten in Guttenbergs im Internet veröffentlichtem Lebenslauf weitere Dinge auf, die bei einer Bewerbung zur Ablehnung führen können. Im ZDF-Studio gab der Ratinger Unternehmensberater Ralf Overbeck als Experte wertvolle Tipps, wie Bewerber diese Pannen vermeiden können. „Negative Punkte brauchen einfach die richtige Verpackung“, so seine These.
Denn Schwachpunkte könne es viele geben: Vom lückenhaften Lebenslauf über einen fehlenden Abschluss bis zu einer langen Krankheit. „Oft scheint der neue Job damit unerreichbar, aber das muss nicht sein.“ Es gelte, sich offensiv, aber ehrlich zu bewerben, sagt Overbeck. Manipulierte Zeugnisse oder selbst gefertigte Urkunden sind dagegen am Ende sogar ein Straftatbestand und werden als Dokumentenfälschung verfolgt.
Schlechte Zeugnisnoten lassen sich zwar in einer schriftlichen Bewerbung nicht kaschieren, dennoch werden sie von den Entscheidern in den Unternehmen unterschiedlich wahrgenommen. „Generell können Erklärungen in die Bewerbung einfließen. Anstatt sich in Entschuldigungen zu verlieren, könnte ein Arbeitseinsatz auf Testbasis eine Möglichkeit sein, um die eigenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.“ Ähnliches gilt bei früheren längeren Krankheiten. Die Beteuerung, inzwischen gesund zu sein, belegt ein ärztliches Attest. „Eine befristete Testphase könnte die Belastbarkeit unter Beweis stellen“, sagt Ralf Overbeck, der als Bewerbungscoach diese legalen Kniffe seit vielen Jahren weitergibt.
So gelte es auch, bei Lücken im Lebenslauf aktiv werden. Bei Arbeitslosigkeit könnten Kurse und Fortbildungen aufgeführt werden, die besucht wurden. Gefragt sind außerdem geradlinige Biografien. Wer nach dem Abteilungsleiterposten plötzlich nur noch Sachbearbeiter war, sollte von der sonst üblichen chronologischen Auflistung in die „funktionale Darstellung“ wechseln, rät Overbeck. „Dabei werden nicht die Positionen, sondern die Tätigkeiten bei der Beschäftigung hervorgehoben. So kann der Personalchef sehen, ob der Bewerber die passenden Voraussetzungen mitbringt.“
Am allerwichtigsten bleibe aber nach wie vor, bei der Wahrheit zu bleiben. „Schließlich muss man im Vorstellungsgespräch und auch später im Job beweisen, dass man die durch die Bewerbung geschürten Erwartungen tatsächlich erfüllen kann“, sagt Ralf Overbeck und gibt zu bedenken, dass inzwischen viele Unternehmen die Angaben der Bewerbungskandidaten genau prüfen. Wer beim Schummeln erwischt wird, dem droht nicht nur die fristlose Kündigung, der Arbeitgeber könnte auch noch weitere Ansprüche geltend machen: "Muss zum Beispiel ein neues Bewerbungsverfahren angesetzt werden, kann es Regressforderungen geben", sagt Overbeck. Wer sich mit einem falschen Studienabschluss oder Doktortitel schmücke, riskiere darüber hinaus sogar rechtliche Folgen. Für diese Erkenntnis brauchte es nicht einmal die Affäre um den zurückgetretenen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg.