Drohende Eskalation bei Räumung von „Liebig 14“ erwartet

Am heutigen Mittwoch soll das von Angehörigen der linken Szene besetzte berliner Wohnhaus „Liebig 14“ geräumt werden. Aufgrund der Vorkommnisse im Vorfeld werden die Besetzer das Haus nicht freiwillig räumen, weshalb heftige Auseinandersetzungen erwartet werden.

1990 wurde das leerstehende und heruntergekommene Haus Liebigstraße 14 in Berlin-Friedrichshain besetzt. Zwei Jahre danach haben die Besetzer Mietverträge für neun Wohneinheiten erhalten - dem linken Kultur- und Wohnprojekt stand somit vorerst nichts mehr im Wege. Mit ihrer Ausrichtung auf kollektives, selbstbestimmtes und erschwingliches Wohnen wollte die linke Jugendkultur jetzt ihren Teil zur bunten Vielfalt in der sonst so grauen Alltagswelt der Großstadt beitragen.

Nachdem das Haus 1999 von der Lila GbR gekauft wurde, versuchten deren Gesellschafter Suitbert Beulker und Edwin Thöne es mit juristischen Mitteln zu „entmieten“. Vermutlich werden hier finanzielle Interessen verfolgt, da man mit luxussanierten Eigentumswohnungen etwas mehr Geld verdienen kann als mit günstigen Mietwohnungen. Es scheiterten auch alle Versuche, das Haus abzukaufen und in die Hände einer Stiftung zu geben, um den Mietern ihre Wohnungen zu sichern. So wurden im Laufe der Zeit immer mehr Mietverträge gekündigt und im November 2009 haben die Bewohner ihren letzten Gerichtsprozess verloren. Das Heraushängen von Transparenten, Beleidigungen gegen Beulker und der gesetzeswidrige Einbau einer Zwischentür im Treppenhaus waren scheinbar genug Gründe für den Richter. Die Bewohner sehen sich ganz klar als Opfer von Schikanen.

Im weiteren Verlauf hat das Landgericht jedoch mehrere Berufungsanträge zurückgewiesen und seitdem wird das Haus in „kuscheliger Illegalität“ bewohnt. Doch der Hausbesetzung soll nun ein Ende bereitet werden. Vor drei Wochen ist für alle Wohnungen ein schriftlicher Räumungsbescheid eingegangen. Am Mittwoch, dem 2.02.2011 soll das Haus geräumt werden.

Nach Angaben der Bewohner leben die in den Räumungstiteln genannten Personen aber schon seit Jahren nicht mehr im Haus und daher sei die Räumung illegal. Gemäß eines Urteils vom Bundesgerichtshofs (I ZB 39/08) müssen Räumungstitel gegen die tatsächlichen Bewohner vorliegen. 28 Menschen mit unterschiedlichster Herkunft, darunter Peru, Bolivien, Marokko, Slowenien, Israel, Sudan, Österreich, Frankreich, Russland, Ungarn und Deutschland leben zur Zeit gemeinschaftlich unter einem Dach zusammen. Sie sollen nun aus ihrer Behausung „entfernt“ werden, darunter auch drei Kleinkinder...

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