Solarenergie: Neues Urteil des VG Berlin verschiebt die Prioritäten zugunsten der Solarenergie.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.09.2010 Az.: VG 16 K 26.10

Hintergrund: Bei ihrer Errichtung müssen Solaranlagen (Photovoltaikanlagen) sämtlichen relevanten Regelungen des öffentlichen Baurechts genügen. Zum öffentlichen Baurechtgehören das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das sog. Baunebenrecht. In historischen Innenstädten verhinderte insbesondere das Baunebenrecht in Gestalt des Denkmalschutzes die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern. Allerdings scheinen sich neuerdings aufgrund der Vorgaben des EEG zur Steigerung der Energiegewinnung aus Erneuerbaren Energien und der Aufnahme des Umweltschutzes in Art. 20 GG die Prioritäten zugunsten der Erneuerbaren Energien zu verschieben. Darauf deutet ein vielbeachtetes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 09.09.2010 hin. Zwar unterliegt der Denkmalschutz der Landesgesetzgebung, weshalb jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz mit zum Teil unterschiedlichen Bestimmungen hat. (in NRW z. B. das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen“ (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980. Dennoch haben solche Urteile grundsätzlich Richtungswirkung für das ganze Bundesgebiet.

Weitere Hinweise:

http://www.mth-partner.de/de/news/item/66
info@mth-partner.de


Über Rechtsanwalt_Köln

Vorname
H.

Nachname
Tieben

Adresse

mth Tieben & Partner
Sachsenring 34
50677 Köln

Homepage
http://www.mth-partner.de

Branche
mth Tieben & Partner berät Privatpersonen, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des internationalen Steuerrechts, des Wettbewerbsrechts, des Arbeitsrechts, des Vertragsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Verwaltungs- und Baurechts, des Familien- und Erbrechts, des Ausländerrechts, des IT-Rechts sowie im Bereich der Erneuerbaren Energien., Darüber hinaus erstellen wir Übersetzungen Ihrer juristischen oder wirtschaftlichen Fachtexte innerhalb der Sprachen Englisch, Deutsch, Tschechisch und Russisch und sind Ihnen behilflich, möglichst effizient Ihre Forderungen in Deutschland einzuziehen.