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In diesem Beitrag möchten wir Sie über die derzeitig vorhandenen Pflegestufen in Deutschland und deren Einordnung informieren.

Doch welche Pflegestufen gibt es in Deutschland und wer legt den Aufwand der Betreuung fest? Diese Fragen möchten wir versuchen in diesem Artikel zu beantworten.

Frage 1: Welche Pflegestufen gibt es?

In Deutschland gibt es derzeit die Pflegestufen I, II und III. Dabei ist Pflegstufe I die mit dem geringsten, Pflegestufte III die mit dem höchsten Pflegeaufwand.

Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftig):

Pflegebedürftige werden in die Pflegestufe I eingeordnet wenn Sie bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität die Hilfe Betreuender in Anspruch nehmen müssen. Dabei ist zu beachten dass die pflegebedürftige Person um Pflegestufe I zu erreichen, täglich mindestens zwei Mal auf einen Betreuer aus einem der Bereich Körperpflege, Ernährung oder Mobilität angewiesen ist. Zusätzlich muss der Pflegebedürftige bei hauswirtschaftlichen Versorgungen mehrmals wöchentlich die Hilfe eines Betreuers/Pflegers in Anspruch nehmen.

Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige):

Um in die Pflegestufe II eingeordnet zu werden, muss die zu pflegende Person mindesten 3 Mal täglich (zu verschiedenen Tageszeiten) die Hilfe eine Betreuer in Anspruch nehmen. Dabei muss der zu pflegende die Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität in Anspruch nehmen.

Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftig):

Um in Pflegestufe III eingeordnet zu werden muss die zu pflegende Person in den Bereichen Ernährung, Mobilität oder Körperpflege Tag und Nacht betreut werden. Zudem muss der Pflegebedürftige mehrmals in der Woche für hauswirtschaftliche Versorgungen auf die Hilfe einer dritten Person angewiesen sein. Für besonders schwere Fälle gibt es sog. "Härtefall" Regelungen. Härtefälle übersteigen das Ausmaß der Pflegestufe III deutlich. In einem Härtefall unterliegt es der Entscheidung der Pflegekasse weitere Leistungen zu gewähren.

Frage 2: Wer legt die Pflegestufe fest?

Die Pflegestufe wird von der Pflegekasse festgelegt. Entscheidenden Einfluss auf die Festlegung der Pflegestufe hat der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Dieser schlägt bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit der Pflegekasse die Pflegestufe vor.

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