Erneute Kritik an Wulff – Zentralrat warnt vor Zuwanderung

"Einwanderer aus der Türkei sind in Deutschland willkommen. Sie gehören zu unserem Land, sie sind bei uns nicht mehr wegzudenken, und wir sind ihnen für ihre Arbeit beim Aufbau der Bundesrepublik zu Dank verpflichtet." Mit diesen Worten hat sich Bundespräsident Christian Wulff am ersten Tag seines Staatsbesuchs am Dienstag zu den Einwanderern aus der Türkei bekannt.

Dem widerspricht der Zentralrat der Deutschen (ZD) entschieden. Eine weitere Zuwanderung von unterqualifizierten Arbeitslosen, die weder die deutsche Landessprache beherrschen noch eine Bereitschaft zur Assimilation mit sich bringen ist für Deutschland ein großer Schaden!

Wir widersprechen Wulff auch, wenn er meint wir wären den Gastarbeitern “für ihre Arbeit beim Aufbau der Bundesrepublik zu Dank verpflichtet."

Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. „Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte."

Man wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland – mit dem ein Anwerbeabkommen im März 1960 geschlossen worden war – nicht diskriminiert werden, ließ der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn im Dezember 1960 wissen. Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei oder anderen außereuropäischen Ländern ein Abkommen zu schließen, man wollte sich auf Arbeitskräfte aus Europa beschränken. Aus außenpolitischen Rücksichten – die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO – entschied man sich allerdings anders. Noch vor Abschluss des Anwerbeabkommens wurde eine deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Juli 1961 im Gebäude des türkischen Arbeitsamtes in Istanbul bezogen.

Herr Wulff, wir fragen Sie: “In welchem Wolkenkuckucksheim leben Sie und was treibt Sie?” – Sicher nicht die Sorge um das Wohl des Deutschen Volkes!

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