Aserbaidschan verweigert Jehovas Zeugen die Neuregistrierung - Auftakt zu weiteren Menschenrechtsverletzungen?

BAKU (Aserbaidschan) - Am 16. Juli 2010 wies das Bezirksgericht Sabail eine Beschwerde von Jehovas Zeugen zurück. Nach dem vor einiger Zeit novellierten Gesetz über Religionsfreiheit war eine erneute Registrierung nötig geworden; der für Religionsgemeinschaften zuständige staatliche Ausschuss hatte sie jedoch verweigert.

Die Neuregistrierung gemäß den neuen Rechtsvorschriften hatten Jehovas Zeugen im November 2009 beantragt. Ende Februar 2010 erfuhren sie dann, dass der staatliche Ausschuss den Antrag wegen einer Formsache abgelehnt hatte - wegen des angeblichen Versäumnisses, wichtige Unterlagen beizufügen. In Wirklichkeit hatte die Rechtskörperschaft der Zeugen Jehovas in Baku mehrfach Anstrengungen unternommen, die nach den neuen Rechtsvorschriften für eine erneute Registrierung erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Man hatte auch versucht, den staatlichen Ausschuss darüber zu informieren. Dennoch wurde ihnen mitgeteilt, dass die Rechtskörperschaft "freiwillig" aufgelöst und die Registrierung neu beantragt werden müsste. Eine Bewilligung könne man nicht garantieren.

Jehovas Zeugen in Aserbaidschan leben jetzt in einer Zeit voller Ungewissheit. Sie waren zwar seit 1999 ununterbrochen als Rechtskörperschaft eingetragen, doch befürchten sie nun als religiöse Minderheit zunehmende Gegnerschaft. Die jüngsten unerfreulichen Übergriffe der Polizei geben ihnen auch Grund dazu, denn sie werden anscheinend von gerichtlicher Seite in Aserbaidschan gebilligt. Da der staatliche Ausschuss die Neuregistrierung verzögert und schließlich ganz verweigert hat, könnte sich die Polizei ermutigt fühlen, verstärkt die friedlichen Zusammenkünfte von Jehovas Zeugen und ihre Missionstätigkeit zu behindern sowie die Einfuhr und Verbreitung biblischer Literatur zu unterbinden.

Die Weigerung des staatlichen Ausschusses, Jehovas Zeugen erneut einzutragen, bestätigt, was Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, in einem Bericht über Aserbaidschan bemerkte: "Die Neuregistrierung aller Religionsgemeinschaften - wenn sie weiterhin legal existieren wollen - scheint eine ziemlich überflüssige Verpflichtung zu sein, auf jeden Fall aber sollte man sie weniger umständlich erreichen können."

Das Bezirksgericht Sabail hat bei seiner Entscheidung die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Jehovas Zeugen in Moskau gegen Russland (10. Juni 2010, Nr. 302/02) und Tebieti Mühafize Cemiyyeti und Israfilov gegen Aserbaidschan (8. Oktober 2009, Nr. 37083/03) völlig ignoriert. In beiden Fällen verurteilte das Gericht die staatlichen Maßnahmen gegen Jehovas Zeugen als willkürliche, ungerechtfertigte Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Am 13. August 2010 legten Jehovas Zeugen gegen den Gerichtsentscheid beim Berufungsgericht in Baku Rechtsmittel ein. Sie hoffen, dass dieses und andere innerstaatliche Gerichte das Recht der aserbaidschanischen Zeugen Jehovas, ihren Glauben friedlich auszuleben, uneingeschränkt wahren werden.

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