JUSMEUM +++Recht 2.0 +++ Jetzt auch Tarifverträge kostenlos auf JUSMEUM

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PRESSEMITTEILUNG #4 vom 09.09.2010

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JUSMEUM +++Recht 2.0 +++ Jetzt auch Tarifverträge kostenlos auf JUSMEUM
JUSMEUM geht weiter auf seinem Weg, den Zugang zu juristischen Informationen zu verbessern: Nachdem zunächst Gerichtsurteile und Gesetze auf JUSMEUM kostenlos verfügbar waren, wurde das Informationsangebot nun um Tarifverträge ergänzt. Auf JUSMEUM befindet sich nun Deutschlands größte Sammlung kostenloser Tarifverträge. Die JUSMEUM-Nutzer sind aufgerufen, die Sammlung weiter zu vervollständigen und Tarifverträge einzusenden.
Bundesweit arbeiten ca. 50% der Beschäftigten in einem Betrieb, der einem Branchentarifvertrag unterliegt. Für die anwaltliche Beratungspraxis im Arbeitsrecht sind Tarifverträge daher von überragender Bedeutung. Anders als Gesetze sind Tarifverträge aber nicht ohne Weiteres im Internet auffindbar. Das Bundesjustizministerium hält nur eine Liste für allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge bereit. Die Tarifregister der Länder enthalten nur „Tarifinformationen“, aber keine Tarifverträge und sind somit für die Beratungspraxis unbrauchbar.

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