Aserbaidschan ignoriert Europäischen Standard für Wehrdienstverweigerung

BAKU (Aserbaidschan) — Am 16. Juli 2010 wurde der 22-jährige Farid Mammadov vom Bezirksgericht Nisami wegen Wehrdienstverweigerung zu einer neunmonatigen Gefängnis-strafe gemäß Artikel 321.1 des Strafgesetzes verurteilt. Da es sein Gewissen nicht zulässt, zum Militär zu gehen und Dienst an der Waffe zu leisten, war seine Weigerung jedoch be-rechtigt. Zudem war er bereit, Zivildienst zu leisten.
Die Verfassung der Republik Aserbaidschan gewährt nämlich gemäß Artikel 76.2 diese Mög-lichkeit: „Wenn es der Überzeugung eines Bürgers widerspricht, Militärdienst an der Waffe zu leisten, so soll in gesetzlich geregelten Fällen an dessen Stelle ein alternativer Dienst ver-richtet werden.“ Auch wird in Abschnitt 14 des Berichts der Parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 222 vom 28. Juni 2000 ein Brief des aserbaidschanischen Präsidenten, des Parlamentssprechers und anderer führender Regierungsvertreter zitiert. wonach sich Aserbai-dschan verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ein Gesetz für einen alternativen Zivildienst zu erlassen, das Europäischen Standards entspricht, und in der Zwischenzeit Wehrdienstverwei-gerer nicht zu inhaftieren. Jetzt, zehn Jahre später, hat Aserbaidschan trotz wiederholter Auf-forderungen durch den Europarat noch kein Gesetz erlassen, das es Wehrdienstverweigerern ermöglicht, ihr Recht auf einen alternativen Dienst wahrzunehmen, wie es die Verfassung und internationales Recht garantieren. Bedauerlicherweise kommt Aserbaidschan der Zusage, sich europäischen Standards anzupassen, bislang nicht nach.
Trotz seiner Enttäuschung über das Urteil, ist Farid Mammadov weiterhin optimistisch: „Ich hoffe immer noch, dass höhere Gerichte Aserbaidschans meine religiöse Überzeugung respek-tieren werden und zustimmen, dass mein Antrag auf einen alternativen Dienst zulässig ist. Ich bin kein Krimineller.“ Interessanterweise heißt es in dem Gerichtsentscheid, die Haftstrafe werde ausgesetzt, bis das Urteil „in Kraft tritt“. Das bedeutet, Farid Mammadov bleibt zu-nächst auf freiem Fuß, während er sich auf die Anhörung vor dem Berufungsgericht in Baku vorbereitet. Die Republik Aserbaidschan hat somit eine weitere Gelegenheit, der rechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Europarat nachzukommen und Farid Mammadov die Strafe zu erlassen, solange es keinen echten alternativen Zivildienst gibt. Es bleibt abzuwarten, ob das Land diese Gelegenheit nutzen wird.

Medienkontakt:
Belgien, European Association of Jehovah’s Christian Witnesses,Telefon +32 2 782 0015 begin_of_the_skype_highlighting              +32 2 782 0015      end_of_the_skype_highlighting
Großbritannien, European Association of Jehovah’s Christian Witnesses,
Telefon: +44 208 906 2211
J. R. Brown (USA, Office of Public Information), Telefon +1 718 560 5600
Gregory Allen (USA, Associate General Counsel), Telefon +1 (845) 306-0711
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, PID@de.jw.org