Ein Ehepartner hält an Ehe fest - Scheidungsverfahren ausgesetzt

Für die Aussetzung des Scheidungsverfahrens genügt, dass ein Ehegatte die persönlichen Beziehungen nicht als so zerstört ansieht, dass für ihn die Fortführung der Ehe nicht doch in Betracht kommen würde. So die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 25. Juni 2009 (Az: 9 WF 61/09).

Ein seit 1997 verheiratetes Paar lebte seit Anfang 2009 getrennt. Die Frau hatte wegen gewalttätiger Übergriffe ihres Mannes die Scheidung eingereicht. Dagegen wandte sich der Mann und erklärte, er würde seiner Frau eine zweite Chance geben. Das Gericht setzte das Scheidungsverfahren für sechs Monate aus und riet dem Paar, sich an eine Eheberatungsstelle zu wenden. Dagegen wiederum legte die Frau Beschwerde ein. Sie lehne eine Fortsetzung der Ehe ausdrücklich ab.

Das OLG folgte der ersten Instanz. Es könne nicht erkennen, dass die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres für die Ehefrau eine unzumutbare Härte darstelle. Für eine Aussetzung des Verfahrens sei ausreichend, wenn ein Ehepartner sich noch an die Ehe gebunden fühle. Das Gericht sei außerdem trotz der Aussagen der Ehefrau zu der Einschätzung gelangt, dass die persönlichen Beziehungen noch nicht so gestört seien, dass eine Versöhnung von vornherein ausscheide.

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