Die Rambos vom Landgericht Kiel

Deutschland verletzt wieder Menschenrechte.Was geht hier vor Frau Bundeskanzlerin Merkel.Ist Deutschland wieder einmal abgestürzt und wird erneut an den Menschenrechts-Pranger in Straßburg gestellt?

Richter der 12. kleinen Strafkammer ließ verhandlungsunfähigen Angeklagten Par Ordre du Mufti während der Hauptverhandlung in U-Haft nehmen, um ihn danach gesetzwidrig und konventionswidrig zur Rücknahme der Berufung durch Einsperren in einen kleinen Haftraum des LG zu zwingen und mit dieser Verfahrenshandlung dem Angeklagten sein Erbrecht in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro nehmen. Herausgestellt hatte sich in den Verhandlungen auch, das beim Amtsgericht Neumünster offensichtlich eine Aktenfälschung durch die Nachlassrichterin Helga D. am 31.01.2008 stattfand. Die Absicht von Richter Rambo Stein war verschiedene gesetzwidrige Verfahrenshandlungen zu heilen, damit er, die Schöffen, der Staatsanwalt und die Nachlassrichterin ungeschoren davon kommen.

Der Angeklagte hat auch heute durch seinen neuen Rechtsanwalt mit Gewissheit feststellen können, dass er ein Schriftstück unterzeichnete, mit dem er die Berufung am 10.06.10 zurücknahm, obwohl er noch während der letzten Verhandlung mehrfach ausdrücklich betonte, das er die Berufung niemals zurücknimmt. Die Unterschrift unter dem fragwürdigen Schreiben läßt erkennen, das dies keine Unterschriftsleistung unter normalen Bedingungen sein konnte.

Nachdem der Angeklagte Lothar B. einfach nicht gestehen wollte, die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen zu haben und auch nicht die Berufung nach einer eidlichen Aussage eines Zeugen zurücknehmen wollte, zauberte Staatsanwalt Dr.Thorsten Holleck. in Rambo-Manier plötzlich eine angebliche Verdunklungsgefahr aus den Akten und beantragte Untersuchungshaft. Der Angeklagte soll Beweismaterial (zu seiner Entlastung d.R.) eingereicht und den Zeugen Volker Sch.aus Neumünster und seine Ehefrau aufgesucht haben (den der Angeklagte seit 2007 kennt d.R.), um mit ihnen eine Tasse Kaffee zu trinken. Dieser Vorfall soll bereits eine Woche vor dem amtsgerichtlichen Urteil 26.08.2008 gewesen sein. Richter Rambo Stein verkündete daraufhin offensichtlich abredegemäß die Untersuchungshaft, nachdem er Lothar B. ohne Erfolg am 03.06.2010 bereits einen Deal angeboten hatte, den er nicht ablehnen sollte. Der Angeklagte hatte aber keine Veranlassung diesen Deal ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung zur Freude des Staatsaanwalts, der Richter und Schöffen Grothe und Menzel anzunehmen, um ihre verfahrens- und verfassungswidrigen sowie konventionswidrigen Gesetzes- und Rechtsanwendungen zu heilen, gegen die er regelmäßig bei den Gerichtsterminen mit Beschwerden nach der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgegangen war.
Offensichtlich um doch noch ein schnelles Urteil für die Rambos vom Landgericht und den ehemaligen herbeizuführen, wurde der Angeklagte kuzerhand widerrechtlich seiner Freiheit beraubt, um ihn zur Unterschrift unter eine Rücknahme der Berufung überreden zu können. Der an einer psychogenen Aphonie (Sprachstörungen bis hin zur Sprachlosigkeit) und anderen Erkrankungen leidende Lothar B. war von der Anordnung der Untersuchungshaft und den vorher ergangenen Beschlüssen von Richter Rambo Stein traumatisiert und geschockt. Er wurde in Handschellen abgeführt und in einen kleinen Haftraum des Landgerichts gesperrt. Nach einiger Zeit schickten die Rambos den Rechtsanwalt Atilla A. mit einem neuen Angebot, das der Angeklagte nicht ablehnen könne. Er hatte nur verstanden, dass er nach Hause zu seiner Familie gehen darf. So wurde er wieder in den Gerichtssaal geführt und hat ohne seine Brille ein Schriftstück unterschrieben, dessen Inhalt ihm nicht bekannt war und das er nicht lesen konnte. Eine Kopie wurde ihm nicht ausgehändigt und nicht zugestellt.

Für Bundeskanzlerin Angela Merkel ist die Einhaltung der Menschenrechte das Fundament deutscher Außenpolitik. Anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hatte Amnesty International Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland angeprangert. Die Generalsekretärin der deutschen Sektion, Barbara Lochbihler, beklagte den Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen, Gewaltexzesse deutscher Polizisten und eine Mitverantwortung Deutschlands für Menschenrechtsverletzungen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte UNO-Resolution 217 A III wurde 1948 von der UN-Vollversammlung vor dem Hintergrund des Schreckens des Zweiten Weltkrieges und der Naziherrschaft verabschiedet. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK in der Fassung des Protokolls Nr. 11
Der Text der Konvention wurde geändert entsprechend den Bestimmungen
• von Protokoll Nr. 3 (SEV Nr. 45), in Kraft getreten am 21. September 1970,
• von Protokoll Nr. 5 (SEV Nr. 55), in Kraft getreten am 20. Dezember 1971, und
• von Protokoll Nr. 8 (SEV Nr. 118), in Kraft getreten am 1. Januar 1990.
Er umfasste weiterhin den Text von Protokoll Nr. 2 (SEV Nr. 44), das, gemäss Artikel 5 Abs. 3, seit seinem Inkrafttreten am 21. September 1970 Bestandteil der Konvention war. Sämtliche Bestimmungen, die durch diese Protokolle geändert oder hinzugefügt wurden, sind ab dem Inkrafttreten von Protokoll Nr. 11(SEV Nr. 155) am 1. November 1998 durch letzteres ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist das am 1. Oktober 1994 in Kraft getretene Protokoll Nr. 9 (SEV Nr. 140), aufgehoben.
Gravierende Menschenrechtsverletzungen gibt es noch immer in der ganzen Welt. Die Bedingungen müssten weltweit so gestaltet werden, dass Menschenrechte auch gelebt werden können,“ sagte Merkel. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass Regierungen stark genug sind, um nicht-staatliche Organisationen bekämpfen zu können, die Menschenrechte verletzten.
Was nun Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger? Wahrscheinlich wird es ein weiteres vernichtendes Urteil nach dem Fall Gäfgen Beschwerde Nr. 22978/05 mit noch weit größeren Folgen gegen Deutschland wegen unmenschlicher Behandlung, Verletzung des fairen Verfahrens, Verfolgung eines Unschuldigen und Verletzung des Eigentums beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geben. Deutschland hebt hervor, die Menschenrechte und internationale Konventionen zu achten und stellt andere Staaten für konventionswidriges Verhalten an den Menschenrechts-Pranger. Der Fall Gäfgen regte in der Bevölkerung die Diskussion an, ob die Androhung von Gewalt in konventions- und widerrechtlicher Ausübung durch Staatsorgane als Mittel zur Erreichung von Aussagen angebracht ist. Es hat sich aber deutlich gezeigt, das der EGMR in seinem letzten Urteil ausdrücklich betonte, dass unmenschliche Behandlung und Folter auch durch Anordnungen von Vorgesetzten an ihre Untergebenen nicht das Mittel zum Zweck und daher konventionswidrig ist. Hier wurde vom EGMR in Straßburg auf den sogenannten Daschner-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt am Main hingewisen. Dort sollen die Täter zu milde bestraft worden sein.
Wie der Fall Bösselmann vor dem EGMR verhandelt wird bleibt abzuwarten, da die Beschwerde nach Artikel 3, 6, 7 Abs.1 und 14 in Verbindung mit Artikel 41 Europäische Menschenrechtskonvention erst gestellt wurde. Die Frage stellt sich aber nun, ob die Bundesrepublik Deutschland sich überhaupt einen zweiten Fall Gäfgen in noch viel größerem Ausmaß leisten kann, denn die Unterschrift des Staates garantiert seinen Bürgern Rechte aus der EMRK, die, wenn sie ständig verletzt werden, Auswirkungen auf die Zugehörigkeit zur Staatengemeinschaft haben können. Wenn deutlich wird, das Deutschland bald mit China, Burma, Iran und anderen konventionsverletzenden Staaten in einem Atemzug genannt wird, kann die Bundeskanzlerin Merkel nicht mehr die Menschenrechte als ein Fundament deutscher außenpolitik darstellen und andere Staaten anprangern und gleichzeitig den Bürger/innen im eigenen Land diese Rechte verweigern. Das wäre in der Sache ad absurdum.
Die Bundesregierung sollte daher überdenken, ob sie durch konvensionswidriges Verhalten einzelner Staatsdiener bald selber erneut an den Menschenrechts-Pranger gestellt werden möchte, oder unverzüglich Abhilfe schaft und konventionswidrige Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei Kenntnisnahme sofort beseitigt und die Verbrecher nach bereits vorhandenen Strafgesetzen ohne Verzug mit aller Härte aburteilt, damit die bekannten Beispiele nicht Schule machen, weitere Nachahmer finden und sich Täter weiter in Sicherheit zum Beispiel der sogenannten richterlichen Privilegien und ihrer erdachten Unabhängigkeit ergehen können.
Rechtsprechung
Urteil BGH vom 29.04.2010, 3 StR 314/09 Ausgangsverfahren LG-Kiel; BGH 2 StR 35/04, EGMR Beschwerde-Nr. 22978/05; Urteil Hamburger Kessel VG 2442/86; 830 Js 182/86; Urteil Daschner-Prozess Landgericht Frankfurt a.M. Az.: 5/27 KLs 7570 Js 203814/03 (4/04); BverfG NJW 85, 125; BGH 33, 126, 127; NJW 60, 2108; NStZ 84, 279; bei Willkür: BGH 29, 216; BverfG 29, 45, 49; BGH 10, 278, 281; 29, 351, 353; 33, 126, 127; NStZ 84; 279; Rechtssache Kraska ./. Schweiz, Urteil v.19.04.1993, Serie A Bd. 254, S.48 Rz.26; Klein ./. Deutschland , Nr.33379/96, Urteil vom 27.07.2000, Rz.26). In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob es sich bei dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht um eine Vorlage zur Vorabenscheidung nach § 32 BVerfGG handelt (Pammel und Probstmeier ./. Deutschland, Urteil vom 01.07.1997, Sammlung 1997-IV, S.1109-1110 und 1135-1136, Rz.53-58 bzw. 48-53) oder um eine gegen ein Gerichtsverfahren gerichtete Verfassungsbeschwerde (Becker ./. Deutschland, Nr. 45448/99, Urteil vom 26.09.2002.
Weitere obergerichtliche Entscheidungen
3 Ws 29/08OLG Hamm: Beschwerde; Haftanordnung; Hauptverhandlung; Strafhaft; Untersuchungshaft; Übergang
3 Ss 7/08 OLG Hamm: Revision; Aufklärungsrüge; Anforderungen; Begründung
3 Ss OWi 658/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Urteilsgründe; Fehlen; Beachtlichkeit; Nachholen;
3 Ws 357/08 OLG Hamm: Beschwerde; Haftbeschwerde; Ausbleiben des Angeklagten; Haftbefehl; vorläufige Einstellung;
4 Ss OWi 134/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Teilnahme an einem Rennen, kein Regelfall, nicht im Bußgeldkatalog, Berücksichtigung der verwaltungsinternen Richtlinie für die Bußgeldbemessung, kein Fahrverbot
4 Ss OWi 231/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss, Alkohol, AAK, Atemalkohol, Erkennbarkeit des Verstoßes, Feststellungen zu Art und Umständen der Alkoholaufnahme, Möglichkeit von Restalkohol
4 Ss 197/08 OLG Hamm: Revision; Sprungrevision, Diebstahl, Ladendiebstahl, Einstecken in eine Einkaufstüte, Bruch fremden Gewahrsams, Gewahrsamsenklave, Gewerbsmäßigkeit
4 Ss 77/08 OLG Hamm: Revision; verspätete Revisionsbegründung, Doppelzustellung, Wirksamkeit einer Bevollmächtigung, Bevollmächtigung in der Hauptverhandlung, Vollmacht bei den Akten, Verteidiger kein Empfangsbevollmächtigter, Beendigung des Mandatsverhältnisses
4 Ss OWi 680/07 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Fehlen von Urteilsgründen, abgekürztes Urteil, Prüfung anhand des Akteninhalts
4 Ws 45/08 OLG Hamm: Revision Rechtsbeschwerde Beschwerde Haftprüfung durch das OLG Pauschgebühr Justizverwaltungssache Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Haftbeschwerde, Aufhebung, Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO, Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Ausbleiben im Fortsetzungstermin, Vorrangigkeit der Verwerfung der Berufung, erstmaliges Ausbleiben, Beginn der Berufungsverhandlung, Vorwerfbarkeit des Ausbleibens, Glaubhaftmachung fehlenden Verschuldens, Vorlage eines ärztlichen Attestes, Schnittwunde, Versorgung im Krankenhaus, Schmerzmittel, Verdacht der ungenügenden Entschuldigung genügt nicht
4 Ws 77/08 (4 OBL 18/08) OLG Hamm: Haftprüfung durch das OLG; Haftprüfung durch das OLG, 9 Monate, neun Monate, schwere Erkrankung des Angeklagten, stationäre Behandlung des Angeklagten
4 Ws 492/07 OLG Hamm: Beschwerde; Aufhebung, Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, Erlass der Strafe, die ursprünglich die Zuständigkeit der StVK begründet hat
4 Ws 496 u. 498/07 OLG Hamm: Beschwerde; Führungsaufsicht, Weisungen, Wohnsitzanordnung, keine Einhaltung der Frist, verspätete Entscheidung, Unschädlichkeit, zwingende Anordnung, kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, Vertrauensschutz, Entfallen der Führungsaufsicht, Grad der Wahrscheinlichkeit straffreien Verhaltens
4 Ws 576/07 (4 OBL 154/07) OLG Hamm: Haftprüfung durch das OLG; versuchter schwerer Raub, Anklage vor dem Schöffengericht, Einholung eines Sachverständigengutachtens im Zwischenverfahren, Vorlage an die Strafkammer zur Übernahme, keine ausreichende Strafgewalt, Eröffnung durch die Strafkammer vor dem Schöffengericht, Verweisung in der Hauptverhandlung an die Strafkammer, Kompetenzkonflikt, jeweils vertretbare Entscheidungen zur Zuständigkeit
4 Ss 21/08 OLG Hamm]: Revision; fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrverbot, lange zurückliegende Straftat, 2,5 Jahre, Sinnlosigkeit, Warnungs- und Besinnungseffekt
4 Ss 226/08 OLG Hamm: Revision; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Cannabis, Hang, Alkohol, Neigung zum Mißbrauch, Beeinträchtigung der Gesundheit, Beeinträchtigung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit, soziale Gefährdung, Cannabiskonsum unerheblich für Taten
4 Ss 240/08 OLG Hamm: Revision Rechtsbeschwerde Beschwerde Haftprüfung durch das OLG Pauschgebühr Justizverwaltungssache Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Ausnahme vom Rechtsmittelangriff, Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung, Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Untrennbarkeit
4 Ss 257/08 OLG Hamm: Revision; Revisionsbegründung, Unterschrift für einen anderen Rechtsanwalt, für, Pflichtverteidiger, keine Untervollmacht möglich
4 Ss 286/08 OLG Hamm: Revision; Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Diebstahl im besonders schweren Fall, Regelbeispiel, vertypter Strafmilderungsgrund, Strafrahmenwahl, fakultative Strafmilderung wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit, Erforderlichkeit von Ausführungen zur Strafrahmenverschiebung, Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verschulden an abstrakter Gefährdung der Beamten, Kenntnis der Hepatitis-Infektion unklar, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, konkrete Erfolgsaussicht, Dauer des Vorwegvollzuges, Berechnung der Dauer
4 Ss 287/08 OLG Hamm: Revision; Trunkenheit im Verkehr, erheblich verminderte Schuldfähigkeit, fakultative Strafrahmenverschiebung, Alkoholaufnahme wegen einer Persönlichkeitsstörung, Bewährung, Behandlung der Persönlichkeitsstörung
4 Ss 345/08 OLG Hamm: Revision; Urteil, versuchte Steuerhinterziehung, versuchte Erschleichung von Wiedereinsetzung, Fehlen eines materiellen Steueranspruchs, Bestehen eines materiell-rechtlichen Steueranspruchs, Steueranspruch
4 Ss 378/07 OLG Hamm: Revision; Aufenthaltsgesetz, Asylverfahrensgesetz, Strafbefehl, Verurteilung wegen einer OWi, Berufung, Ablehnung des Asylantrags, noch nicht rechtskräftig entschiedener Asylantrag
4 Ss 450/07 OLG Hamm: Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Darlegung des Wegfalls des Hindernisses, Glaubhaftmachung, Einhaltung der Wochenfrist
4 Ss OWi 611/07 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Mindestabstand von Lkw, keine Zulassung zur Fortbildung des materiellen Rechts, Einheitlichkeit der Rechtsprechung
4 Ss 224/08 OLG Hamm: Revision; Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, überlange Verfahrensdauer, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, Vollstreckungslösung, keine Ausführungen zur Kompensation, Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung, einschlägige Vorstrafen wegen Kfz-Delikten, Erwerb eines Mofas, zu schnell, Drosselung des Mofas, keine Gefahr neuer einschlägiger Straftaten
4 Ss OWi 515/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, rechtliches Gehör, Verletzung rechtlichen Gehörs, unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Auslandstour, Berufskraftfahrer, Unzumutbarkeit des Erscheinens, Unaufschiebbarkeit der anderen Verpflichtung, Darlegungspflicht des Betroffenen
4 Ss OWi 731/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, akute Erkrankung, Verwerfung des Einspruchs, unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Reiseunfähigkeit, keine Diagnose, ärztliches Attest, Überprüfungspflicht
4 Ss OWi 224/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Identifikation, Libi, Foto, Verweisung, Geeignetheit zur Identifizierung, Beweisantrag, Zurückweisung, Fahrverbot, Bewußtsein, absehen zu können, Absehen vom Fahrverbot, Prüfungspflicht, keine ausdrückliche Erörterung, Entbehrlichkeit wegen sehr gravierenden Verstoßes
4 Ss OWi 412/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Fortbildung des materiellen Rechts, Verjährung, Zeitpunkt der Anordnung, rechtliches Gehör, Verletzung rechtlichen Gehörs, Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes, Mitteilung des Inhalts erforderlich, Verfahrensrüge, Unzulässigkeit einer Bezugnahme
4 Ss OWi 464/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde der StA, Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nichtmitsichführen des Führerscheins, Führerschein, Tateinheit, fehlende Rechtsbeschwerdebegründung der StA trotz rechtzeitiger Einlegung, Beweisantrag, Anforderungen, Beweisantrag ins Blaue hinein, rechtlicher Hinweis wegen Berichtigung der Straßenbezeichnung, hinreichende Konkretisierung durch Datum, Uhrzeit, und Pkw, Anhalten nach der Tat, Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 57 km/h bei erlaubten 100 km/h
4 Ss OWi 550/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung, Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, Konkurrenzen, Tateinheit, Vorsatz, Autobahn, Rechtsfolgen, keine schematische Verdoppelung der Regelgeldbuße wegen Vorsatzes
4 Ss OWi 579/07 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Nachholung des rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Nachholung rechtlichen Gehörs, Unzulässigkeit, befristeter Rechtsbehelf, Entscheidungserheblichkeit des unberücksichtigten Vortrages
4 Ss OWi 629/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Elefantenrennen; Überholen; Geschwindigkeit
4 Ss OWi 634/07 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Schwarzarbeitsgesetz, Handwerksordnung, Verfassungsmäßigkeit von § 1 HWO, Meisterprüfung, geringeres Anforderungsprofil in der EU, Handwerk, Ausüben eines stehenden Handwerks ohne Eintragung in der Handwerksrolle, Bestimmtheit der Norm, dynamischer Handwerksbegriff, wesentliche Tätigkeit, Gepräge, Kernbereich
4 Ss OWi 673/07 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Abstand, Messverfahren zur Abstandsmessung, keine Mitteilung, wie der Abstand ermittelt worden ist, Geständnis, keine Grundlage für Geständnis
4 Ss OWi 683/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Ablehnung eines Beweisantrages, Mitteilung des Beweisantrages, Mitteilung des Gerichtsbeschlusses, unterlassene Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages, völlig unzureichende Begründung
4 Ss OWi 702/07 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Gaststättengesetz, Betreiben einer Gaststätte ohne die erforderliche Erlaubnis, hohe Geldbuße, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Bemessung der Geldbuße, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Leistungsfähigkeit
4 Ss OWi 742/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge, Verbot der Bezugnahme, Aktenbestandteile, rechtliches Gehör, Verletzung rechtlichen Gehörs, Entbindung von der Erscheinenspflicht, Option der Teilnahme, Vortrag, an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben, Vorbringen bei Teilnahme
4 Ss OWi 634/07 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Nachholung rechtlichen Gehörs, Anhörungsrüge
4 Ws 111/08 OLG Hamm: Beschwerde; Aufhebung, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Vorwegvollzug, Halbstrafe, Aussetzung der Restfreiheitsstrafe nach der Hälfte der Freiheitsstrafe, Halbstafenaussetzung Behandlungsdauer von ca. einem Jahr, ein Jahr Behandlungsdauer
4 Ws 115/08 OLG Hamm: Beschwerde; SV, Sicherungsverwahrung, Aufhebung, Fortdauer der Sicherungsverwahrung, nur noch Delikte von geringerem Gewicht zu erwarten, keine Gefahr schwerwiegender Straftaten, Verringerung der Gefahr, Verweigerung der Verlegung in den offenen Vollzug, keine Erprobung möglich
4 Ws 136/08 OLG Hamm: Beschwerde; Haftbeschwerde, versuchter Totschlag, Verwerfung, Anfechtbarkeit nur der letzten Haftentscheidung, Ausnahme von diesem Grundsatz, mehrere kurz aufeinander folgende Haftentscheidungen, Bescheidung eines Haftprüfungsantrages, nachfolgender Eröffnungsbeschluss
4 Ws 172/08 OLG Hamm: Beschwerde; Ordnungsmittelbeschluß, Zeuge, Aufhebung, fehlende Begründung des Beschlusses, Sachverhalt aus dem Protokoll nicht erkennbar, Erkennbarkeit des Sachverhalts aus dem Protokoll
4 Ws 294/08 OLG Hamm: Beschwerde; Annahme der Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung, nachträgliche SV, Erforderlichkeit von zwei Sachverständigengutachten, Unabhängigkeit der Sachverständigen, bisher gemeinsame Abfassung eines Gutachtens, zeitliche Verzögerung, Hinnehmbarkeit, Verhältnismäßigkeit
4 Ws 438/07 4 OBL 120/2007 OLG Hamm: Beschwerde; dieselbe Tat, kein Ablauf der 6-Monats-Frist, Erweiterung des Haftbefehls, neu bekannt gewordene Straftaten, Erweiterbarkeit des Haftbefehls
4 Ws 541/07 OLG Hamm: Beschwerde; Haftbefehl mit Urteilsverkündung, Haftbeschwerde, Untersuchungshaft keine Strafvollstreckung, einzelne Tätigkeit, Verfahrensabschnitt, Gesamtabgeltung, vollumfängliche Beauftragung, keine Beschränkung, Terminsgebühr mit Haftzuschlag, Verkündung des Haftbefehls vor Schluß der Hauptverhandlung, Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren
4 Ss OWi 41/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Überschreitung um 36,6%, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, , Geldbuße von 260,00 Euro, Tilgungsreife
4 Ss OWi 738/07 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung, Überladung, Einstellung des Verfahrens durch das Amtsgericht, Mitteilung der Überprüfung wegen offensichtlicher Überladung an Fahrer, Bußgeldverfahren gegen den Halter, keine Identität von Fahrer und Halter, informatorische Befragung des Fahrers, Bekanntgabe der Einleitung von nicht aufschiebbaren Untersuchungshandlungen, Betroffener war Beifahrer, zufällige Anwesenheit des Betroffenen beim Anhaltevorgang, Wahrnehmung der polizeilichen Äußerungen, Anhörung, Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung, Mitteilung des Status, Mitteilung, Betroffener zu sein, hinreichende Individualisierung
4 Ss 220/08 OLG Hamm: Rechtsbeschwerde; Nötigung im Straßenverkehr, Teilaufhebung, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme des Führerscheins, rechtsfehlerhafte Maßnahmen, Abgrenzung zu OWi, Abgrenzung zur Straßenverkehrsgefährdung, Gewalt, zweckgerichtete Handlung, Nötigungszweck, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Lothar Bössselmann


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