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Verbesserung des bestehenden Tapu-Gesetzes

Am 15. April 2008 gab das Türkische Grundbuch- und Katasteramt bekannt, dass im Grundbuchgesetz einige Verbesserungen vorgenommen werden sollen. Das Gesetz 2644 Paragraph 35 des türkischen Grundbuch- und Katastergesetzes tritt für einen Zeitraum vom etwa 15 – 30 Tagen außer Kraft. Die Ausgabe der Tapus wird sich für diesen kurzen Zeitraum daher verzögern.

Die Prüfung der Tapus in Izmir durch das dortige Militär wird wie gewohnt weiterhin durchgeführt. Nach Freigabe der Gesetzesänderung können die Grundbucheintragungen an die neuen Besitzer übertragen werden.

Welche rechtlichen Änderungen gibt es in dem neuen Paragraphen des Tapu-Gesetzes?

In Paragraph 35 des Gesetzes Nr. 2644 gibt es genau 3 Sätze, die einer Verbesserung bedürfen.

Zum ersten wird der Satz hinsichtlich der Regelung geändert, das ausländische Bürger 30 Hektar Land kaufen dürfen.

Des Weiteren wird festgestellt, ob der Anteil an ausländischen Grundbesitzern nur 0,5 % des Gesamtflächenmaßes einer Provinz sein darf.

Die dritte Verbesserung sieht eine Verordnung vor, wie und wieviel Grundbesitz Firmen, die von Ausländern gegründet wurden, nunmehr kaufen dürfen.

Nach unseren Informationen fehlen nur noch wenige Unterschriften im Parlament und der neue Paragraph des Gesetzes kann verabschiedet werden. Dann werden die Grundbucheintragungen auch wieder auf die neuen Besitzer umgeschrieben.
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