Menschenwürdig Sterben: Palliativkonsiliardienst ermittelt individuellen Versorgungsbedarf totkranker Patienten

Wer sterbenskrank ist, wird in Deutschland palliativ-medizinisch versorgt. Palliativ bedeutet, dass die Krankheit nicht mehr geheilt, ihr Verlauf dank entsprechender Therapien wohl aber gelindert werden kann. Die Versorgung geschieht in der Regel auf eigens eingerichteten Palliativ-Stationen, in Senioren-/Pflegeheimen oder in Hospizen. Seit 2006 verfolgen die Katholischen Kliniken in Oberhausen einen neuen Ansatz.

Die Mediziner dort sind der Ansicht, dass eine strikte Trennung von kurativer (heilender) Therapie in einem Krankenhaus und palliativer (lindernder) Versorgung auf einer Spezialstation dem Patienten im Einzelfall nicht gerecht wird. „Schließlich hat jeder Patient einen ganz unterschiedlichen Krankheitsverlauf, der eine ganz eigene Kombination aus kurativer und palliativer Medizin erfordert. Diese Kombination herauszufinden und zu organisieren, ist zwar viel schwieriger, weil komplexer, sie wird aber den Bedürfnissen des Patienten am ehesten gerecht“, so Dr. med. Christoph Gerhard, Neurologe, Schmerztherapeut, Palliativmediziner und Leiter des Palliativ-Konsiliardienstes am St. Josef-Hospital der Katholischen Kliniken Oberhausen. Die Aufgabe des Palliativ-Konsiliardientes ist es, genau diesen Bedarf des Patienten zu ermitteln und entsprechend darauf einzugehen.

Wie genau der Palliativ-Konsiliardienst arbeitet und welche Vorteile sich daraus für den sterbenskranken Patienten ergeben, lesen Sie im ausführlichen Interview auf:
http://www.rheinruhrmed.de/interviews/palliativ_dr_gerhard.html

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