Ausländer-Rückführung oder Masseneinwanderung?

Die Rückkehr-Programme der EU-Staaten.

Immer mehr EU-Staaten bemühen sich, Ausländer zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen. Bisher ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn seit Ende der achtziger Jahre ist die Zahl der jährlichen Immigranten nach Europa von einer Million auf 2,5 Millionen gestiegen. Vor allem die Zuwanderung aus afrikanischen Ländern und dem Mittelmeerraum nimmt stetig zu.

Die Vorteile von Rückkehrprogrammen liegen auf der Hand. So lassen sich oftmals langwierige Asyl-Gerichtsverfahren und aufwändige polizeiliche Rückführungsaktionen vermeiden. Im Falle von Ausländern mit legalem Aufenthaltsstatus können gerade bei anerkannten Asylbewerbern oder geduldeten Bürgerkriegsflüchtlingen nach einer freiwilligen Rückkehr häufig erhebliche Sozialhilfeleistungen eingespart werden. Auf der anderen Seite haben freiwillige Heimkehrer aufgrund einer ihnen gewährten logistischen und finanziellen Starthilfe eine faire Chance, in ihrem Heimatland Arbeit zu finden und sich wieder in die dortige Gesellschaft zu integrieren.

DER EUROPÄISCHE RÜCKKEHRFONDS

Dieser Ansatz wird auch von der EU unterstützt. Seit 2008 existiert ein eigenes EU-Förderprogramm zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer: Der Europäische Rückkehrfonds, abgekürzt ERF. Außerdem haben sowohl viele EU-Staaten als auch die EU selbst mit zahlreichen Drittstaaten spezielle Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer geschlossen.

Der von der EU aufgelegte Europäische Rückkehrfonds ist für seine gesamte vorgesehene Laufzeit, 2008 bis 2013, mit einem Volumen von insgesamt 676 Millionen Euro ausgestattet. Pro Jahr macht das rund 113 Mio. Euro. Gefördert werden Maßnahmen, die sowohl die freiwillige Rückkehr von legalen Ausländern als auch die erzwungene Rückkehr von illegalen Ausländern in ihre Heimatstaaten unterstützen. Auf Deutschland entfielen aus dem Europäischen Rückkehrfonds im Jahr 2008 3,8 Millionen Euro, auf Österreich 1,56 Millionen Euro.

WAS DIE EINZELNEN STAATEN TUN

Wichtiger noch als der Europäische Rückkehrfonds sind die Maßnahmen und Programme der einzelnen EU-Staaten zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Heimat. In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Programme REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum- Seekers in Germany – Reisebeihilfen) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme – Starthilfe) ins Leben gerufen. REAG/GARP wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und der zuständigen Länderministerien organisiert und in Zusammenarbeit mit den Kommunalbehörden, den Wohlfahrtsverbänden, Fachberatungsstellen, Zentralen Rückkehrberatungsstellen und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) durchgeführt.

Im Rahmen dieser Programme werden folgende Hilfen gewährt:
• Übernahme der Beförderungskosten (mit Flugzeug, Bahn oder Bus)
• Benzinkosten in Höhe von 250,00 € pro PKW
• Reisebeihilfen in Höhe von 200,00 € für Erwachsene und Jugendliche bzw. 100,00 € für Kinder unter 12 Jahren
• Spezielle Starthilfen nach der Rückkehr (nur für freiwillige Rückkehrer, die sich legal in Deutschland aufgehalten hatten). Für manche Länder werden Starthilfen in Höhe von 300,00 € pro Erwachsenen/Jugendlichen und 150,00 € pro Kind unter 12 Jahren gewährt. Für andere Länder sind es 400 € für Erwachsene und 200 € pro Kind. Für freiwillige Rückkehrer aus Afghanistan, Irak und dem Kosovo (hier nur Minderheiten der Serben und Roma) werden Starthilfen in Höhe von 750,00 € pro Erwachsenen/Jugendlichen und 375,00 € pro Kind unter 12 Jahren gezahlt.

Die Zahl der freiwillig zurückkehrenden Ausländer ist in der Bundesrepublik allerdings seit Jahren rückläufig. Machten im Jahr 2000 noch rund 65.400 Ausländer von entsprechenden Förderungen Gebrauch, waren es 2008 nur noch rund 2.800. An der Spitze standen freiwillige Rückkehrer in den Irak (291), gefolgt von Russland (289), Türkei (220) und Kosovo (194).

ERFOLGE IN ÖSTERREICH

In Österreich wird erfolgreich Rückkehrberatung betrieben. Die Beratung kann schon unmittelbar nach der Asylantragstellung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Die Beratung wird hauptsächlich von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere von „European Homecare“ geleistet. Die Förderobergrenze beträgt unabhängig vom Herkunftsland 370 Euro pro Person. 43 % der freiwilligen Rückkehrer befanden sich im Asylverfahren erster Instanz und 49 % der Rückkehrer kehrten bereits innerhalb der ersten 1 ½ Jahre ihres Aufenthaltes in Österreich in ihr Heimatland zurück.

Wegweisend für die Zukunft war das Projekt „Koordination der Rückkehr- und Reintegrationshilfe für freiwillig Rückkehrende nach Moldau“. Hier wurden spezielle Reintegrationsmaßnahmen angeboten, wie z. B. Sprach- und Computerkurse, Ausbildungsunterstützung (z.B. Übernahme der Studiengebühren, Kosten für Bücher usw.), Berufsausbildung, Stellenvermittlung in privaten und öffentlichen Unternehmen, Unterstützung für Neugründungen von Kleinbetrieben durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, Business Training sowie Anbindung an Mikrokredite.

DIE ANDEREN EU-STAATEN

In Großbritannien werden seit 1999 Programme zur freiwilligen Rückkehr aufgelegt. Gefördert werden hauptsächlich abgelehnte Asylbewerber. Betrug die Förderung ursprünglich 500 Pfund pro Person, ist diese Summe 2005 auf 1.000 Pfund und 2006 auf 3.000 Pfund aufgestockt worden. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer stieg dementsprechend von 48 im Jahr 1999 auf 3.236 im Jahr 2005 und 5.327 im Jahr 2006. Nachdem der Fördersatz 2007 wieder auf 1.000 Pfund gesenkt wurde, brach die Zahl der freiwilligen Rückkehrer allerdings drastisch ein.

Ein Großteil der Mittel entfällt auf die Förderung von Existenzgründungen im Heimatland. Eine Studie ergab, dass durch diese Förderung Großbritannien im Jahr 2006 unter dem Strich über 16 Millionen Pfund eingespart hat, da andernfalls sehr teure Abschiebemaßnahmen hätten durchgeführt werden müssen.

Auch in Dänemark sind abgelehnte Asylbewerber die hauptsächliche Zielgruppe der Rückkehrförderung. Rückkehrer erhalten die Reisekosten und zusätzlich zwischen 400 und 700 Euro. Spezielle Angebote gibt es für Afghanistan und Irak. Hier werden zwischen 2.000 und 2.500 Euro gezahlt. Es wird auch eine spezielle Beratung für diese Länder angeboten.

In Frankreich wird die Rückkehrförderung über die Agentur ANAEM (Agence Nationale de l’Accueil des Etrangers et des Migrants = „Nationale Behörde für Erstberatung und Migration“) betrieben. Bis 2005 sind jährlich ca. 800 Personen freiwillig zurückgekehrt.

Seit 2006 gibt es ein neues Rückkehrerprogramm, von dem insbesondere abgelehnte Asylbewerber profitieren. Mit dem neuen Programm sind höhere finanzielle Anreize geschaffen worden. So sind bis 2005 pro Person 153 Euro gezahlt worden. Seit 2006 gibt es für Erwachsene 2.000 Euro und für Kinder 1.000 Euro (ab dem 3. Kind je 500 Euro). Das Geld wird nicht in einer Summe ausgezahlt. Der erste Teil wird bei Verlassen Frankreichs ausgekehrt, ein weiterer Teil bei der Ankunft im Heimatland und der Rest nach weiteren 6 Monaten. Im Jahr 2006 ist die Zahl der Rückkehrer auf 3.000 gestiegen. Hauptsächlich sind dies Personen aus den Herkunftsländern Mali, Mauretanien und Georgien gewesen.

In Spanien wird derzeit sehr nachhaltig für eine freiwillige Rückkehr geworben. Allerdings sind die Unterstützungsleistungen für freiwillige Heimkehrer relativ bescheiden. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf die Kosten des Reisetickets und eine zusätzliche Reisekostenpauschale von 50 Euro pro Person.

WORAN DIE PROGRAMME KRANKEN

Dass die Förderprogramme für die freiwillige Rückkehr von Ausländern bisher von eher mäßigem Erfolg gekrönt sind, liegt nicht zuletzt an einer völlig verfehlten EU-Politik. Der neu aufgelegte Europäische Rückkehrfonds darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die EU seit vielen Jahren alles Erdenkliche unternimmt, um Zuwanderung in die EU zu fördern. Beispielsweise fordert die EU-Kommission seit langem, Drittstaatsangehörigen, die sich legal in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten, ein umfassendes Bleibe- und Arbeitsrecht in allen EU-Staaten einzuräumen. Das soll auch das Recht beinhalten, überall den vollen Sozialhilfesatz zu kassieren. Auch arbeitet die Europäische Kommission seit langem darauf hin, den Status von Asylbewerbern weiter zu verfestigen und damit eine rasche Abschiebung abgelehnter Asylbewerber immer schwieriger zu machen.

Erst Anfang dieses Jahres machte die Europäische Kommission beispielsweise Vorschläge, selbst abgelehnten Asylbewerbern die volle Sozialhilfe zu zahlen und ihnen eine umfassende medizinische Versorgung (nicht nur wie bisher die unbedingt notwendige medizinische Versorgung) zu sichern. Auch sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission Asylbewerber noch während des laufenden Asylverfahrens eine Arbeitserlaubnis erhalten. Zusätzlich sollen immer weitere Verfahrensrechte für Asylbewerber rasche Gerichtsverfahren unmöglich machen. Unter diesen Umständen sind natürlich nur wenige Ausländer bereit, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren.

Dr. Petersen


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