Künstler Tom Sack prangert Justizkumpanei an - Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt eingeleitet

Im August letzten Jahres fand wiederholt eine Durchsuchung des Anwesens des Künstlers Tom Sack statt, dem die Justiz "Kunstfälscherei im großen Stil" vorwirft. Zur Zeit ist eine Anklage zur Großen Strafkammer anhängig, die Terminierung der Hauptverhandlung steht jedoch noch aus.

Zu Beginn der Durchsuchung war der Künstler nicht anwesend. Als er nach Hause kam, traf er auf den ermittelnden Staatsanwalt und einige Polizisten, die sich etwa zwei Stunden zuvor durch Aufbrechen des Türschlosses Zugang zum Haus verschafft hatten. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss konnte nicht vorgelegt werden. Zeugen wurden auch nicht beigezogen.

Der Künstler erachtete die Hausdurchsuchung als rechtswidrig und wollte zur eigenen Beweissicherung Filmaufnahmen des Geschehens anfertigen.

Die Kamera lief jedoch nur wenige Sekunden, als diese bereits von einem Polizeibeamten auf Anordnung des ermittelnden Staatsanwalts sichergestellt wurde. Danach sichtete der Staatsanwalt das Filmmaterial auf dem eingebauten Monitor und zwang den Künstler, dieses durch "Filmen einer weißen Wand" zu überspielen, andernfalls bekäme er seine Kamera nicht wieder.

Tom Sack kam der Aufforderung nach, stellte die Szene mit der weißen Wand jedoch ans Ende des Datenträgers, da es sich um eine digitale Kamera handelte. Die Beamten gingen jedoch offenbar davon aus, es mit einem analogen Bandgerät zu tun zu haben. Beim Zurückspulen stoppte die Kamera aber nur am Anfang der zuletzt aufgenommenen Szene, anstatt an den Anfang des gesamten Datenträgers zu spulen. Die Szene mit der weißen Wand wurde gesichtet, die Kamera nach Abschluss der Durchsuchung wieder ausgehändigt. Somit verfügte der Künstler über hervorragendes Beweismaterial, ohne das der Vorfall vermutlich abgestritten worden wäre.

Schließlich erstattete Tom Sack Strafanzeige gegen den Staatsanwalt wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall. Ein solcher liegt nämlich immer dann vor, wenn die Nötigung durch einen Amtsträger begangen wird. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft. Das Mitfilmen der eigenen Hausdurchsuchung durch den Betroffenen stehe in keinem Widerspruch zur Rechtsordnung, so der Künstler, weshalb er sich im Recht sehe.

Zuständig fühlte sich die eigene Behörde des Staatsanwalts, die Staatsanwaltschaft Bückeburg, die jedoch kein strafbares Handeln erkennen wollte und das Ermittlungsverfahren gegen ihren eigenen Staatsanwalt einstellte. Der Künstler legte Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft Celle ein. Diese fiel der Staatsanwaltschaft Bückeburg mit ihrer rechtlichen Argumentation zunächst in den Rücken, fand aber einen anderen Grund, weshalb das Verhalten des Staatsanwalts keinen Anlass zu Ermittlungen gebe.

"Hier liegt eindeutig einen Fall von Justizkumpanei vor", prangert Tom Sack an. Der Rechtsanwalt des Künstlers, Roman von Alvensleben aus Hameln, teilt diese Ansicht und erarbeitete einen Klageerzwingungsantrag, der nun dem Oberlandesgericht Celle zur gerichtlichen Entscheidung vorgelegt wurde. Der Antrag enthält eine umfangreiche rechtliche Würdigung der Sachlage und zielt auf die die Anordnung der öffentliche Anklage gegen den Staatsanwalt wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall ab. Auch die anlässlich der Hausdurchsuchung vom Künstler aufgenommene DVD, auf welcher die Wegnahme der Kamera nebst der Szene mit der weißen Wand dokumentiert ist, wurde dem OLG als Beweismittel übergeben.

Der Künstler hat umfangreiches Material zur Auseinandersetzung mit der Justiz im Rahmen seiner Internetpräsenz veröffentlicht, weshalb er auch bereits wegen "verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" (§ 353d StGB) auf der Anklagebank saß...

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Zur Person: Tom Sack, Jahrgang 1982, studierte nach Abitur und Wehrdienst einige Semester Jura in Konstanz am Bodensee. Bereits neben dem Studium handelte er mit Kunst und Antiquitäten. 2004 siedelte er nach Berlin um, wo er seine Tätigkeit ausbaute und gute Umsätze verbuchen konnte. Er betätigte sich dort auch als Galerist. 2006 zog es ihn raus aufs Land. Er ließ sich mit seiner kleinen Familie in Rinteln-Schaumburg bei Hannover nieder, auch um dort die geschäftlichen Aktivitäten weiter ausbauen zu können. Durch die mit den Ermittlungen einhergehenden Umstände und den damit verbundenen Rufschaden sah er sich jedoch bald gezwungen, den Kunsthandel und die Tätigkeit als Galerist aufzugeben. Er ist deshalb heute nur noch künstlerisch tätig. Tom Sack lebt in fester Partnerschaft und hat zwei Kinder.

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> Tom Sack, freischaffender Künstler
Atelier: Rosenstr. 3, 31737 Rinteln
Telefon: 05152/699955
E-Mail: art@tomsack.com
Website: http://www.tomsack.com

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