Jobcenter kriminalisiert Bedürftige

Das Jobcenter Neukölln kriminalisiert Hilfebedürftige in Masse durch falsche Ordnungswidrigkeitsanzeigen, und versucht dadurch, von eigenen, rechtswidrigen Handlungen abzulenken.

Bei den sozialen Trägern und Vereinen Berlins, speziell im Bezirk Neukölln, ist ein extremer Anstieg an Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen ALG II Empfänger durch das jeweilige Jobcenter festzustellen. Besorgniserregend ist hier die Tatsache, dass trotz beantworteter Anhörungen, die formal formuliert werden und inhaltlich den Vorwurf jeweils entkräften, Ordnungsgelder rechtswidrig und in der Höhe auch noch unangemessen erhoben werden. Hier steht jedem Leistungsempfänger der Gang zum Anwalt frei, am besten beantragen Sie vorher einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht, damit der Rechtsanwalt zumindest die Beratung kostenlos durchführt (de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe) und Einspruch einlegt.

Vorgeschoben wird im Regelfall, durch die Sachbearbeiter der Jobcenter, dass Versäumnisse gegen die Mitwirkungspflicht oder verspätete Veränderungsmitteilungen vorliegen. Gegenargument ist hier die tatsächlich nie stattfindende Beratung der Verwaltungsbehörde Jobcenter. Im Gegensatz zum gesetzlichen Auftrag wird der Mensch niemals beraten, Hinweise finden lediglich mündlich statt, ansonsten beruft sich die Behörde immer auf die bei Antragstellung unterschriebenen Pflichten. Dies kann aber in einer Demokratie nicht ausreichen, da die Behörde Jobcenter selber einen derart hohen Postverlust aufweist, dass schon gekalauert wird, dass regelmäßig Postverbrennungen an den Wochenenden in den Jobcentern durchgeführt werden. Tatsächlich aber ist der Gesetzgeber schuld, da die Überlastung des einzelnen Sachbearbeiters nicht durch sinnvolle Maßnahmen aufgehoben wird.

Oftmals hat der Bürger alles mitgeteilt, hat sogar Abgabebescheinigungen (Empfangsbekenntnisse), nur dass diese nicht bearbeitet werden. Daher, immer Einspruch einlegen (lassen), spätestens im Gerichtsverfahren kommen die (meisten) Richter wieder in ein ordentliches Verfahren zurück.

Zu verfolgen bleibt nur, ob nun auch jeder Sachbearbeiter der Behörde in Zukunft von Amtswegen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erhält, wenn er/sie falsche Bescheide versendet oder der Beratungspflicht nicht nachkommt.

Patrick Schiffler
Freier Journalist
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