Sprechen wir über Menschenrechte

WER SIE SCHÜTZT UND WER SIE VERLETZT

Einer der Hauptvorwürfe gegen die Rechte lautet: Sie achte nicht das Grundgesetz und die darin enthaltenen, als unveräußerlich geltenden Grundrechte. Zu hören ist der Vorwurf auf den zahllosen Konferenzen im „Kampf gegen rechts“; er findet sich auch in den Fleißarbeiten der umtriebigen Verfassungsschutzämter. Ein politisches Ritual, das an Komik kaum zu überbieten ist.

Während es etwa in Staaten wie Russland als völlig selbstverständlich gilt, dass sich der Präsident mit allen politischen Gruppierungen trifft und bespricht, grenzt die deutsche Gründlichkeit das Unbequeme aus. Der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit ist ein politisches Kampfinstrument derjenigen, die die Macht haben und es sich gut eingerichtet haben.

Alles, was den eigenen Status gefährdet, wird diffamiert. Das kann nicht verwundern, denn so funktionierte bisher noch jedes politische System. Mal versuchten die Mächtigen dies zu kaschieren, mal gab man sich dazu nicht die Mühe. Besonders perfide erscheint dieses Spiel allerdings in einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die ausdrücklich das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition gewährleistet.

HERRSCHENDE AN DIE GRUNDORDNUNG ERINNERN

Ein Teil der Angegriffenen, in diesem Fall der „verfemten Rechten“, spielt jedoch allzu oft mit und beharrt in beinahe „virtuellen“ Diskussionen darauf, dass wir eine wirkliche Verfassung gar nicht hätten. Und ein „ordentlicher“ Rechter muss fast schon grundgesetzkritisch sein, auch wenn man gar nicht so genau sagen kann, was einem denn daran nicht gefällt – außer, dass das Gesetzeswerk angeblich ein alliiertes Oktroi sei. (Dies ist übrigens nur eine Halbwahrheit, denn die Väter des Grundgesetzes waren deutlich souveräner als alle etablierten Politiker heute zusammen.) Man lässt sich damit auf eine Diskussion ein, die nicht einen Millimeter weiter führt.

Dabei wäre es sehr viel reizvoller, statt von zukünftigen Reichsverfassungen zu träumen, die Herrschenden an die existierende Grundordnung zu erinnern. Wie wäre es mit einem gemeinsamen Bekenntnis zu den Grund- und Menschenrechten von rechter Opposition und Regierenden? Menschenrechte, um die es doch angeblich immer geht. Dabei kann und sollte man nicht defensiv agieren, sondern offensiv: Ja, sprechen wir über die Menschenrechte, definieren wir sie, ringen wir um sie und bekennen wir uns zu ihnen. Man ist geneigt an Carl Schmitt zu erinnern, der festgestellt hat, dass jedes Verfassungssystem willkürlich und eine Aneinanderreihung einzelner Bestimmungen werde, „wenn nicht die Einheit aus einem vorausgesetzten einheitlichen Willen entsteht“. Sprich, jede Verfassung ist nur dann lebendig, wenn das Volk sie wirklich unterstützt und einen gemeinsamen Willen entwickelt, den man nun patriotisch, national oder wie auch immer nennen mag.

Sprechen wir über die Grundrechte und bekennen wir uns zu ihnen! Als Rechter kann man dagegen ohnehin nichts haben, wie Rudolf Samper in seinem Buch „Die neuen Jakobiner“ feststellte.

GRUNDRECHTE DEUTSCHER KINDER IN BERLINER SCHULEN?

Mehr Selbstbewusstsein von rechts ist also angesagt: Gerade weil wir, was uns vom linken Establishment vorgeworfen wird, nicht an die „arithmetische Egalität“ (Samper) der Menschen glauben, pochen wir umso deutlicher darauf, dass die Grundrechte für jeden gelten; auch wenn es dem roten Mob, der sich heuer nicht nur am 1. Mai auf der Straße austobt, nicht passt.

Ohnehin sind Menschenrechte für jeden Abendländer, der aus einem stoisch-christlichen Naturrechtsverständnis heraus lebt, unveräußerliche Grundrechte ohnedies selbstverständlich, da der Mensch für uns ein Träger individueller und natürlicher Rechte ist. So sollte jeden Rechten ein Berufsverbot, das im Dritten Reich ausgesprochen worden ist, genauso empören wie eines, das jetzt im Kampf gegen rechts ausgesprochen wird. Alles andere wäre unredlich.

Dass Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit weit auseinanderklaffen, das erkennt man nicht allein auf der Rechten. Erst kürzlich diskutierten in Tutzing der Staatsrechtler Horst Dreier und der Philosoph Robert Spaemann über die „universale Würde des Menschen“, die das Fundament für Recht und Freiheit seien. Fragen wir danach, wie es mit dieser Würde heute konkret aussieht, wenn deutsche Kinder in Berliner Schulen sich einer Mehrheit von 80 bis 90 Prozent Ausländern, die sich als Mehrheit logischerweise nicht der deutschen Minderheit in ihren Lebensgewohnheiten anpassen, gegenüberstehen. Wenn manche, wie dies ein Panorama- Bericht kürzlich dokumentierte, nicht selten auch gequält werden. Wie sieht es da mit der freien Entfaltung eines heranwachsenden deutschen Staatsbürgers aus?

GLEICHHEIT, NICHT GLEICHMACHEREI

Fragen wir danach, wie es mit der Realisierung der Grundrechte bestellt ist, wenn die Verfassungsschutzämter bereits jede Kritik an weiterer Einwanderung als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellen. „Wenn man die Gleichheit im Sinne einer unterschiedslosen egalitären Gleichmacherei versteht, ist es aus mit der Freiheit“, stellte kein geringerer als Günter Dürig in seiner Einleitung zum führenden Grundgesetzkommentar Maunz-Dürig fest. Ist diese Einschätzung bereits „rechtsradikal“? Sprechen wir also über die Grundrechte und fragen danach, wer hier den Geist des Grundgesetzes missversteht: Diejenigen, die die „irrationalen irdischen Heilslehren, die Freiheit und Gleichheit gemeinsam in Vollendung versprechen“ (Dürig), vertreten und die Menschen geschlechtslos mit Gender Mainstreaming gleichschalten wollen? Oder diejenigen, die die Ungleichheit der Menschen respektieren und gerade deshalb um die Bedeutung der Menschenrechte wissen und diese einfordern?

Die Rechte kann sich etwa einem Robert Spaemann anschließen. Spaemann bestätigt die rechte Skepsis vor einem unreflektierten Freiheitsbegriff, der die Freiheit am Ende einschränkt. In den Tutzinger Gesprächen wies der Philosoph deshalb darauf hin, dass die derzeitige Diskussion vor allem von einem „unzureichenden Verständnis von der Natur des Menschen“ geprägt sei. Der Mensch, so Spaemann, sei zwar ausgehend von seiner Natur als Person Freiheitssubjekt, da er sonst nicht in der Lage wäre, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Doch die Würde des Menschen bestehe nicht in der Freiheit allein, so der Philosoph. Die Würde sei vor allem auch mit der Natur des Menschen verflochten, seinem Wesen. Hiervon könne die Würde nicht getrennt werden. Die Natur gebe damit Normen für das Zusammenleben der Menschen in Freiheit vor. Das heißt aber folgerichtig, dass etwa der Gender-Wahnsinn gegen die Würde des Menschen verstößt, also auch gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Das heißt auch, dass die Entfremdung der einheimischen Bevölkerung durch eine gezielte Masseneinwanderung und durch die Zerstörung der kulturellen Wurzeln gegen die Würde des Menschen verstößt. Sprechen wir über Grundrechte und Menschenwürde, aber sprechen wir konkret darüber!

VERSAMMLUNGSFREIHEIT, BERUFSFREIHEIT, DISKRIMINIERUNGSVERBOT

So könne der Mensch umgekehrt nach Spaemann seinem Wesen gemäß leben, wenn er sich an Normen halte. Er könne sein Wesen nur in einem rechtlich gesicherten Raum der Freiheit adäquat realisieren. Fehle dieses freiheitliche Grundverständnis, verlören die Überlegungen bezüglich der Menschenwürde ihre Basis und würden damit unübersichtlich und unklar. Genau diese Situation aber haben wir in der Bundesrepublik, wo das Versammlungsrecht täglich gebeugt wird, etwa wenn Veranstalter und Teilnehmer sich gegen weitere Einwanderung und Islamisierung aussprechen wollen. Der Mensch kann eben nicht seinem Wesen nach leben, wenn, so wie jüngst in Berlin am 1. Mai geschehen, linke Gewalttäter gegen alle Normen verstoßen. Und erst recht nicht, wenn der Staat und seine Institutionen Berufsverbote bei „falscher“ Parteizugehörigkeit dulden und Diskriminierung zulassen.

NIEMAND DARF WEGEN SEINER WELTANSCHAUUNG BENACHTEILIGT WERDEN.
EINE AUSNAHME IST IM GRUNDGESETZ NICHT VORGESEHEN.

Nehmen wir das Grundgesetz beim Wort und halten es den Etablierten als Spiegel vor. Erinnern wir daran, dass „niemand“ wegen seiner Weltanschauung benachteiligt werden darf. Eine Ausnahme für Nationale und Patrioten ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Machen wir darauf aufmerksam, dass die Meinungs- und Forschungsfreiheit ein Grundrecht ist, dass der Schutz der Familie ein Grundrecht ist. Dass „jeder Deutsche“ das Recht hat, sich unter freiem Himmel zu versammeln – nicht: jeder Deutsche, es sei denn, er bekennt sich zu seinem Land.

DISKURSUNWILLIGE UND VERGANGENHEITSFIXIERTE ELITEN

Wir brauchen in Deutschland offene Diskussionen, keine Diskussionen von Spießern und Gutmenschen. Professor Wjatscheslaw Daschitschew stellte in der National-Zeitung (Nr. 20/2009) zu recht fest, dass es ohne Gerechtigkeit und Moral keine echte Freiheit und kein Persönlichkeitsrecht geben könne. Die jetzigen Eliten sind diskursunwillig und vergangenheitsfixiert. Dem kann nur Diskurs- und Realitätssinn entgegengestellt werden. Mögen die Innenminister Glaubenssätze herausgeben. Die Linke mag Hexenverfolgungen veranstalten, wo sie Unglauben wittert. Wir Rechten wissen mit Immanuel Kant: Die Menschen müssen Selbstzweck bleiben und zwar im Rahmen des Vernünftigen und Natürlichen. Oder um es mit Robert Spaemann zu sagen: Auf jeden kommt es an. Das sollte gleichsam ein neues rechtes Bekenntnis werden gegen linke Irrationalität.

Andreas Molau


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