Justizminister Busemann beteiligt sich an Rechtsbeugung und Strafvereitelung

Niedersächsisches Justizministerium
Justizminister Bernd Busemann
Ltd. Ministerialrat Dr. Lüttig
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover

Ihr Zeichen 4121 E – S2.335/08
Ihr Schreiben 24.04.2009
Unser Zeichen /Name TWS Theodor W. Stahmeyer
Datum 14.05.2009

Ermittlungsverfahren 1433 Js 50105/06 und 1181 Js 50096/06

Sehr geehrter Herr Justizminister Busemann,
sehr geehrter Herr Dr. Lüttig

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 24.04.2009 ist festzuhalten, dass Sie mein Schreiben nicht als das nehmen was es ist, nämlich als Antrag gemäß StPO § 33a in Verbindung mit GG Artikel 103. Ich weise Ihre Umwertung als Gegenvorstellung in aller Deutlichkeit zurück und fordere Sie letztmalig auf sich an geltendes Recht zu halten. Ich habe Frau Justizministerin Zypries über die Vorgehensweise des Justizministeriums in Niedersachsen in der Angelegenheit informiert.

Falsch ist Ihre Behauptung, der Vorgang sei nicht unzureichend bearbeitet worden. Es bedarf keiner juristischen Ausbildung um festzustellen, dass die Bearbeiterin des Vorgangs die Namen der Beschuldigten den falschen Aktenzeichen zugeordnet hat. Falsch ist auch die Behauptung, mein Rechtsvertreter Helmut Hartung hätte die Be-schwerde zurückgezogen. Das Schreiben des RA Hartung vom 11.05.2009 ist als Anlage beigefügt. Sie sollten als Juristen wissen, dass bei einer Anzeige von Offizialdelikten wie im vorliegenden Fall eine Rücknahme wirkungslos wäre, da von Rechts wegen zu ermitteln ist.

Im Übrigen hatte bereits die Generalstaatsanwaltschaft in Celle festgestellt, dass von Anfang an nicht einmal der Versuch einer Ermittlung gemacht worden sei. Frau Precht stellt fest, dass der Vorwurf des Prozessbetruges u.a. (gemeint ist der falsche Vorwurf der arglistigen Täuschung) nicht Gegenstand der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hannover und damit der Vorlage beim Amtsgericht Hannover zur Einstellung nach StPO § 153 Abs.1 ist.

Der mit Datum vom 22.09.2008 übermittelte Vermerk der Staatsanwältin Becker-Kunze enthält weder die Feststellung der Erledigung der Beschwerdebegründung noch eine entsprechende Mitteilung durch RA Hartung. Dieser erklärt mit Schreiben vom 11.05.2009 eindeutig, dass die eingereichte Beschwerdebegründung Bestand hat und sich nicht erledigt habe.

Die unzureichende Bearbeitung lässt sich nicht wegdiskutieren, auch nicht dadurch, dass ein Ltd. Ministerialrat antwortet.

Herr Dr. Lüttig, Sie sollten sich Ihre zynischen Kommentare und abschließenden Erklärungen zum Verfahrensstand sparen. Diese sind eines Rechtsstaates nicht würdig. Sie müssen sich fragen lassen, welche Interesse Sie in Ihrer Funktion wahrnehmen. Ich habe absolut kein Verständnis für Ihre Vorgehensweise. Überlassen Sie es bitte mir, ob ich von einer abschließenden Prüfung überzeugt bin oder nicht.

Ich erwarte die Durchführung eines rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahren und in Kürze Anklageerhebung gegen Rechtsanwalt Matthias Fontaine sowie umgehende Mitteilung über die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens 1433 Js 50105/06, wie es von Frau Precht angekündigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Theodor Stahmeyer
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Staatsanwaltschaft ermittelt wieder

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Hannover wird zumindest in der Sache 1433 Js 50105/06 wieder ermittelt.