Einlagensicherung – Kein Grund zu klagen

Seit die Bundeskanzlerin den deutschen Sparern vollen Einlagenschutz zugesichert hat, hat sich das öffentliche Interesse am Thema Einlagensicherung deutlich abgekühlt. Das Vertrauen der Deutschen in die Sicherungssysteme, seien sie nun staatlich oder privat, scheint wiederhergestellt. Stellt sich jedoch die Frage, ob dieses Vertrauen auch gerechtfertigt ist.

Auf die Garantie der Bundeskanzlerin sollte man sich besser nicht verlassen, denn rechtlich ist die Aussage lediglich eine Absichtserklärung, ein Muster ohne Wert. Zwar darf ihr durchaus dahingehend Glauben geschenkt werden, dass die Bundesregierung im Falle einer Bankpleite die Privatanleger nicht im Regen stehen lassen wird - Anleger sind ja auch Wähler - aber verlassen sollte man sich darauf eher nicht.

Das staatliche Sicherungssystem

Bleiben also die staatlichen und privaten Sicherungssysteme. Wie im gesamten Euro-Raum, gilt auch in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestsicherung in Höhe von 90% der Anlagesumme, wobei maximal 20.000 Euro ersetzt werden. Diese gesetzliche Mindestsicherung gilt ausnahmslos für alle in Deutschland tätigen Banken, zudem kann sie auch vor Gericht eingeklagt werden. Solange die Bundesrepublik Deutschland nicht den Bankrott anmelden muss, sind also alle Einlagen bis zu 20.000 Euro zu 90% geschützt – egal bei welcher Bank.

Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken und öffentliche Banken

Wer sein Geld bei einer der oben genannten Institute anlegt, muss im Grunde keinen Gedanken an Einlagensicherheit verschwenden, denn seine Einlagen sind zu 100% abgesichert. Sparkassen und Co. haben jeweils eigene Sicherungsfonds gegründet, die allen Mitgliedern bzw. deren Kunden im Pleitefall die verlorenen Einlagen ersetzen. Die Sparkassen werden zudem noch von den jeweiligen Bundesländern gestützt, wodurch die Einlagengarantie weiter aufgewertet wird. In der Sicherheit stehen sie damit der staatlichen Einlagensicherung kaum nach.

Die Privatbanken

Die meisten, wenn auch nicht alle, privaten Kreditinstitute sind Mitglied eines Sicherungsfonds. Organisiert sind sie im Bundesverband deutscher Banken, dem BdB. Die private Einlagensicherung gewährt keinen Schutz zu 100%, in der Praxis lässt sich jedoch ein quasi 100%iger Schutz feststellen: Den Kunden aller Privatbanken, die Mitglied des Bundesverbands deutscher Banken sind, werden Einlagen bis zu einer Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro garantiert. Je nach Größe des Instituts kann die besicherte Einlagenhöhe auch deutlich über diesem Wert liegen.

Der Wert der Sicherungsfonds

Nun könnte man meinen, wenn man bei einem Mitglied eines Sicherungsfonds Kunde ist, sei man auf der sicheren Seite. Dies ist allerdings ein Trugschluss. Der Einlagenschutz eines Sicherungsfonds ist nämlich nicht einklagbar, also vor Gericht nicht durchzusetzen. Das heißt natürlich nicht, dass der Fonds die Kunden einer bankrotten Bank nach eigenem Gusto im Regen stehen lassen kann. Sind die Mittel des Sicherungsfonds aber bereits erschöpft, ein Szenario, dass mit der Pleite von Lehman Brothers und HRE wohl bereits im vergangenen Jahr Wirklichkeit geworden ist, können die Bankkunden nur noch auf die „Großherzigkeit“ der Bundesregierung hoffen. Und die muss nicht immer so stark ausgeprägt sein, wie in einem Wahljahr... Absolute Sicherheit ist eine Illusion, die gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten aufrecht erhalten wird, die sich im schlimmsten Fall aber auch als Fata Morgana herausstellen kann. Dessen sollte man sich immer bewusst sein.

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