Betr. Zeugen Jehovas: Erst soll er "gesteinigt" werden - dann kehrt er wieder zurück?
Pressetext verfasst von Heinz-Peter Tjaden am Do, 2009-02-26 12:38.Wenn stimmt, was er schreibt, wird er nicht mehr „gesteinigt“ - wie ihm das ein angeblicher Zeuge Jehova am 11. Dezember 2007 im Netz angedroht hat. Doch Artikel über diese Glaubensgemeinschaft kann man wohl nur noch mit „wenn“ verfassen.
Vor dem Landgericht in Hamburg begegnet bin ich dem Anwalt der Zeugen Jehovas Armin Pikl im Sommer 2008 bei einem ersten frühen Termin, den heutigen Chef dieser Glaubensgemeinschaft traf ich vor 18 Jahren in Wiesbaden, das Gespräch war kurz, Richard E. Kelsey hatte nicht viel Zeit, versprach mir aber die schriftliche Beantwortung all meiner Fragen. Wenn er das getan hätte, wäre es ein mehrseitiger Brief geworden. Statt dessen bekam ich von ihm: keine einzige Zeile.
Streitgegenstand vor dem Hamburger Landgericht war das Verhältnis der Zeugen Jehovas zur Familie. Ich hatte dazu ein Interview mit einer Betroffenen geführt, eingeleitet wurde dieses Gespräch von mir mit einem Zitat aus einer Ärzte-Zeitung.
In der Klageschrift machte mir der Anwalt dieser Glaubensgemeinschaft u. a. zum Vorwurf, ich hätte nicht ordentlich recherchiert. Er bemängelte in diesem Zusammenhang, dass ich die deutsche Zentrale der Zeugen Jehovas nicht befragt hätte. Das allerdings habe ich mehrfach. Nicht nur zum Thema Familie. Eine Antwort bekam ich nie.
Hätte meine Anwältin darauf hingewiesen, hätte ich den Prozess gewonnen. Gewann ich aber nicht. Andreas Buske als Vorsitzender Richter der so genannten „Pressekammer“ des Hamburger Landgerichtes verurteilte mich. Zeugenaussagen hatten kein großes Gewicht für Buske.
Zu den Gerichtszeugen gekommen war ich wie die Jungfrau zum Kinde. Eine Hamburgerin stellte sich selbst zur Verfügung und schickte auch noch einen Münchner ins gerichtliche Rennen, der angeblich in Bingen Ältester der Zeugen Jehovas war.
Darauf reagierte der Anwalt dieser Glaubensgemeinschaft am 4. September 2008 in einem Schriftstück so: „Abschließend sei noch erwähnt, dass Herr W. darüber hinaus auch im Internet auf sehr primitive Weise gegen die Klägerin polemisiert. Beispiele hierfür können auf der Webseite www.antichrist-wachtturm.de eingesehen werden. Hier postet der Zeuge W. unter dem Namen ´Bayern 1´. Einige Äußerungen von ´Bayern 1´ sind als Anlage beigefügt.“ Bei diesen Anlagen handelte es sich um Fälschungen.
Nach dem Urteil rief mich W. an. Strafantrag wegen Verleumdung wolle er stellen, sagte er. Wenn er das getan habe, werde er mich informieren. Aber: Wenn er das getan hätte, hätte ich heute wohl kaum diese mail von ihm bekommen:
„Hallo Herr Tjaden,
nachdem ich den Weg zurück in die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas gefunden habe, ist es mir zuwider, Ihnen bei Ihrem fruchtlosen Kampf gegen die wahre Religion zu assistieren.
Daher verstehen Sie jetzt vielleicht meine Intention Ihnen nicht "behilflich" zu sein. Sie müssen die Gedanken und die Vorgehensweise der Zeugen Jehovas ja nicht gut finden, doch müssen Sie zur Untermauerung Ihrer Halbwahrheiten ausschließlich auf "Abtrünnige" zurückgreifen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Ihrem erfolglosen Hobby.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf W.“
Seit wann er wieder Zeuge Jehova ist, teilt er nicht mit. Wenn er es schon während des Verfahrens erneut gewesen sein sollte…
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