Kinderheim "Rübezahl" in Holzen: Mord-Akte wird von Hildesheimer Staatsanwaltschaft geschlossen

„Für weitere Hinweise wäre ich sehr dankbar“, sagt der Hildesheimer Staatsanwalt Scholz, zurzeit aber habe er nur diese Möglichkeit: Die Akte Kinderheim „Rübezahl“ in Holzen bei Holzminden wird geschlossen, das Ermittlungsverfahren wegen Ermordung eines Kleinkindes in den 1950er-Jahren eingestellt. Die Vernehmung und Befragung ehemaliger Heimkinder habe keinen dringenden Tatverdacht ergeben.

Strafanzeige erstattete am 13. April 2008 Hermine Schneider vom Heimkinderverband, die in einem anderen kirchlichen Heim eine schlimme Kindheit verbracht hat. Auch im Kinderheim „Rübezahl“ sind Prügel, Missbrauch und Demütigungen an der Tagesordnung gewesen. Daran zweifelt auch Staatsanwalt Scholz kaum. Diese Straftaten allerdings sind verjährt. „Es geht nur noch um Mord. Nur Mord ist noch nicht verjährt“, sagt er. So stehe es im Strafgesetzbuch.

Trägerin des Kinderheimes war die Innere Mission der evangelisch-lutherischen Landeskirche. Die wechselte seinerzeit zwar hin und wieder die Leiterin aus, aber besser ist es für die Heimkinder nach ihren Aussagen nicht geworden. „Schwarze Pädagogik“ ist auch aus dieser Einrichtung nie verschwunden.

Bleibt nur noch festzuhalten: Es soll einen weiteren Zeugen geben, der bisher noch nicht befragt worden ist, weil weder die Hildesheimer Staatsanwaltschaft noch der Verfasser dieser Zeilen seinen Namen kennen. Falls sich daran etwas ändern sollte, verspricht Scholz: „Dann ermitteln wir weiter.“

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