Ob Schwerbehindertenausweis oder Alu-II-Bescheid: Schwere Tomatenanfälle in der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist alles veraltet: erst ein Schwerbehindertenausweis, dann ein Arbeitslosengeld-II-Bescheid. So werden auch Rundfunk- und Fernsehteilnehmer zur Kasse gebeten, die von Gebühren eigentlich befreit sind. Wie Ernst Schneider (Name geändert), der an der Nordsee zu den Langzeitarbeitslosen gezählt wird. Der hat seit Anfang 2005 nichts mehr an die GEZ abgedrückt, für eine Restforderung aus 2004 traf er eine Ratenzahlungsvereinbarung. Die Raten wurden von der Creditreform eingetrieben.

Doch es wurde auch im Jahre 2008 wieder Herbst an der Nordsee - und je dunkler die Jahreszeit desto weniger Durchblick bei den Kölnern, obwohl die am Rhein sind. Erster Beweis dafür: Ernst Schneider bekommt am 7. September 2008 eine GEZ-Mitteilung, die mit diesen Absätzen beginnt: „Sie beantragen die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und fügen einen Schwerbehindertenausweis bei, der nur noch bis zum 30. 9. 2008 gültig ist. Eine Befreiung kann auf der Grundlage des vorgelegten Schwerbehindertenausweises nicht gewährt werden, da die Befreiung erst mit dem Folgemonat beginnt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist. Bitte, senden Sie uns einen Schwerbehindertenausweis, der über den 30. 9. 2008 hinaus gültig ist.“ Woher aber solch einen Ausweis nehmen, wenn man gesund und munter ist?

Ernst Schneider kommt auf diese Idee: Er fordert den seinerzeit angeblich beigefügten Schwerbehindertenausweis bei den Kölnern an. Nicht „lasse reden“ wie die „Ärzte“,denkt er sich dabei, sondern „lasse suchen“. Macht die GEZ aber gar nicht. Sie schreibt am 4. Oktober 2008 und liefert so den zweiten Beweis für mangelnden Durchblick: „Sie teilen mit, dass ein Antrag auf Zuerkennung des RF-Merkzeichens bei der für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörde gestellt wurde. Über diesen Antrag hat die Behörde noch nicht entschieden.“ Frei erfunden - aber klingt gut, denn es folgt der GEZ-Vorschlag: „Sobald die Behörde das RF-Kennzeichen zuerkennt, senden Sie uns bitte…“ Den bei der GEZ lagernden abgelaufenen Schwerbehindertenausweis?

Erst einmal aber wollen sie kein Geld mehr sehen. Creditreform teilt Ernst Schneider am 10. Dezember 2008 mit: „Forderung ist überzahlt, Zahlungen einstellen!“ Hört sich aber nur eine Woche lang klasse an, dann fordert die GEZ von dem Langzeitarbeitslosen 183,25 Euro.

Ernst Schneider reagiert darauf mit einem fein säuberlichen Erfahrungsbericht, auf den die Gebühreneinzugzentrale am 29. Januar 2009 mit dem dritten Durchblick-Mängelbeweis reagiert: „Da Ihre Befreiung mit Ablauf des Monats 09.2008 endete und Ihren Befreiungsanträgen vom 22. 8. 2008 nur abgelaufene Alg II Bescheide beigefügt waren, konnte eine weitere Befreiung nicht gewährt werden.“

Das Motto lautet also: Hauptsache, nicht befreit! Die aktuelle Forderung beziffert die GEZ sogleich auf 220,24 Euro. Das läppert sich also ganz schön, wenn die Gebühreneinzugszentrale unter Tomatenanfällen leidet.

Ein Beitrag für www.2sechs3acht4.de - die internette Zeitung


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