Die bessere Alternative: US Corporation & Co. KG

Als besondere Mischform einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft bekannt ist die GmbH & Co. KG. Der Clou hierbei: der Komplementär ist keine Privatperson, die mit ihrem Privatvermögen haftet, sondern in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft. So kann man als Komplementär seine Haftung
beschränken.

Wegen des bürokratischen Gründungsaufwandes und dem Gründungsmindestkapitals von EUR 25.000 für die Gründung einer GmbH stellt die US-amerikanische Corporation eine ernsthafte Konkurrenz für die deutsche GmbH & Co. KG dar. Befürworter dieser Alternative schwärmen von der unbürokratischen und schnellen Gründungen einer solchen Corporation. Die Corporation & Co. KG ist daher eine interessante Alternative, bei welcher der Vollhafter (Komplementär) eine US-Aktiengesellschaft (Inc.) ist. Anders als bei der Gründung der GmbH wird bei der Gründung der US-Corporation kein Mindestkapital verlangt. Auch eine einzelne Person kann eine solche Corporation & Co. KG gründen, da er nach dem amerikanischen Recht als Einzelperson eine Corporation gründen darf und dann gleichzeitig auch einziger Kommanditist der KG ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass ein Director US - Staatsbürger sein muss, und Zusammenkünfte der Directors können sowohl in den USA als auch im Ausland stattfinden. Ideal ist diese Konstruktion für diejenigen, die gerne nach außen mit einer deutschen Firma operieren wollen, gleichzeitig aber das hohe private Haftungsrisiko der KG minimieren möchten.

Die Vorteile der Corporation & Co. KG im Überblick:
• Haftungsbegrenzung: Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die
Haftungsbegrenzungsfunktion, bei der Corporation & Co. KG wird diese Aufgabe durch die Corporation übernommen.
• geringer Kapitalbedarf: Anders als bei der GmbH & Co. KG ist ein Mindestkapital für den Komplementär nicht erforderlich. Es muss kein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro in Bar vorgehalten werden. Ist der Gründer daneben auch noch Kommanditist der KG, so muss er als solcher eine eigene Einlage in die KG einbringen, wobei er die Höhe der Einlage selbst bestimmen kann.
• einfache, schnelle und kostengünstige Gründung: Die Gründung einer US-Corporation ist nach Auskunft der US AG 24 Inc. einfach: Da für die Registrierung eine notarielle Beurkundung nicht
erforderlich ist, sondern das Einreichen der Gründungsunterlagen ausreicht, kann die US Corporation innerhalb von 72 Stunden gegründet werden; im Eilfalle sogar auch in 24 Stunden.

Dienstleister wie die US AG 24 Inc. übernehmen den gesamten Registrierungsvorgang beim Secretary of State. Da jede Corporation auch einen so genannten Resident Agent in Florida haben und die Büroadresse identisch mit dem Registered Office sein muss, bieten diese Dienstleister diesen Service häufig mit an.
Während das Kürzel „Inc.“ hier zu Lande vielleicht etwas skeptisch betrachtet wird, ist es „weltweit bekannter als die GmbH“, gibt die US AG 24 Inc. zu bedenken.

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, der vor allem Kleinbetriebe und Mittelständler vor, während und auch nach der Gründung umfassend berät und betreut.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: www.usag24.com

AnhangGröße
logo_usag.gif1.82 KB