Hoher Staatsbeamter geschützt!

Keine polizeilichen Ermittlungen oder gerichtlichen Vorerhebungen, wohl aber 18 Jahren Haft in husche-husche Verfahren.

Ist Juan Carlos Bresofsky-Chmelir beim Gericht Graz bewusst und gezielt unschuldig verurteilt worden, AZ 6 Vr 1998/89, weil die Zeugin Ehegattin eines Oberregierungsrates war und weil man die Wahrheit vertuschen wollte!

Muss der Häftling deswegen hinter Gittern sterben! Die Ausgabe der Wiener Print-Wochenzeitung „Die Furche“ berichtete am 31.10.2008 auf Seite 6 in Großaufmachung über den Fall des Häftlings Juan Carlos Bresofsky-Chmelir aus Österreich, der mittlerweile über 30 Jahre lang ununterbrochen in Haft ist.

1989 kaperte er nach einem Gefängnisausbruch aus der Justizanstalt Graz-Karlau die Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung und war mit ihr zwei Tage lang unterwegs. Er verfasste dann eine Selbstanzeige und eine politische Manifestation gegen schweren Misstände in den österreichischen Gefängnisse und schickte die Frau damit zur Polizei. Die österreichische Justiz und Medien vertuschten nähere Details über den Fall und fielen stattdessen mit negativster Berichterstattung über Juan Carlos Bresofsky-Chmelir her, gleichzeitig wurde er im Gefängnis derart isoliert, so dass er sich nicht wehren konnte.

Der Häftling hat nun einige Wiener Journalisten Originalprotokolle übermittelt, in denen konkret hervorgeht, das die Gattin des Oberregierungsrates mit dem Gefängnisausbrecher die überwiegende Zeit in Kontakt zur Außenwelt und zu dutzenden Personen stand sowie das sie gemeinsam unter anderem in Bauerhäuser essen waren, in Supermärkte und diverse anderen Lebenmittelgeschäfte Nahrungsmittel einkaufen und in mehreren Gast- Und Kaffeehauslokale Coca Cola und anderen Getränke trinken, sowie das sie miteinander wiederholt Autostopp machten, wobei die Ehegattin des Oberregierungsrates keinen einzigen Fluchtversuch unternahm oder um Hilfe zu schreien die Gelegenheit wahrnahm.

Sieht man nun die Gerichtsakte näher an, so stellt sich nunmehr heraus, dass zur Sache überhaupt keine polizeilichen Ermittlungen oder gerichtlichen Erhebungen stattgefunden haben und zudem, das der Häftling bei der gegenständlichen Hauptverhandlung vom 28.6.1991 absolut keine Verteidigungsrechte hatte, wenngleich er sein ursprüngliches Geständnis wiederrufen und zahlreiche Beweisanträge verfasste, die allesamt vom Gericht Graz ignoriert wurden. Sein Pflichtverteidiger hielt ganz einfach und still mit dem Gericht mit, wie aus den Gerichtsakten einwandfrei hervorgeht.

Der Häftling wurde zu einer 18jährigen Zusatzhaftstrafe verurteilt. Das unfassbare dabei ist, wie es nun möglich ist, das ein Beschuldigter und Angeklagter zu einer derart hohen Haftstrafe verurteilt werden kann, ohne das zuvor der Straffall durch polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Erhebungen objektiviert und konkretisiert wurde. Es wurde den Angeklagten in unfassbarer Weise entlastenden Tatumstände und konkrete Beweise unterdrückt.

Auf wiederholte Anfragen und protokollarischen Vorhalte, weigert sich das Gericht Graz Auskunft zu geben, stattdessen reagiert es Aggressiv und drohend „Wenn Sie sich da einmischen, dann wird gleich die Polizei bei Ihnen auftauchen“.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir sagt heute jedenfalls, “Ich bin zwar nicht vollkommen unschuldig, doch wurde ich damals von der Staatsjustiz bewusst und gezielt weit uber dem Maß meiner wahren Schuld verurteilt,weil es sich um die Ehegattin eines Oberregierungsrates handelte und die Höhe des Strafurteils soll die Wahrheit begraben helfen. Mein damaliger Pflichtverteidiger half mir überhaupt nicht. Meine Anschuldigungen gegen die österreichische Justiz kann ich Beweisen. Die Hauptverhandlung fand im Gericht Graz statt und der Gatte der Zeugin war Oberregierungsrat der steirischen Landesregierung mit Sitz in Graz. Ich hatte keine Chance auf ein faires Verfahren und Prozess und die österreichischen Medien schwiegen selbst den Prozess tot, der ohnehin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Und so wie es aussieht, will man mich hinter Gittern nur deswegen sterben lassen, weil die Justiz angst vor einen entsprechenden Skandal hat. Das ist der wahre Grund,weshalb ich nicht entlassen werde“. Verfasst von silviett, die die Angelegenheit weiterhin im Auge behalten und entsprechend weiter recherchieren wird.

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29.11.2008: | | | |