Eckdaten zum neuen Risikobegrenzungsgesetz

Kredit-und-finanzen.de informiert: Seit August, genauer seit dem 19.08.2008, gibt es ein neues Gesetz, welches die sich für Kreditnehmer aus einem Weiterverkauf ihres Kreditvertrages ergebenden Risiken begrenzen soll und welches genau diesen Namen trägt: Risikobegrenzungsgesetz.

Bestandteil dieses Gesetzes und Intention des Gesetzgebers ist der verbesserte Schutz für Kreditnehmer vor dem unangekündigten Verkauf ihres Kreditvertrages an eine dritte Partei – meist eine Bank oder ein Finanzinvestor.

Zwar sind – wie auch im Leitfaden zum Risikobegrenzungsgesetz unseres Portals beschrieben ist – Kreditverkäufe ein probates Mittel der Banken, sich zu refinanzieren, jedoch kam es besonders in der jüngeren Vergangenheit immer wieder zu vorschnellen Forderungen nach sofortiger Kompletttilgung des übernommenen Kredites oder gar nach Zwangsversteigerung durch den neuen Investor bzw. Gläubiger.

Vor diesen Forderungen soll nun besser geschützt werden, wer einen Immobilienkredit am laufen hat bzw. plant, einen solchen aufzunehmen.

Dazu wurde unter anderem die Verkaufsmöglichkeit eingeschränkt bzw. muss ein anstehender Verkauf nun rechtzeitig angezeigt werden. Auch die sofortige Liquidierung eines übernommenen Kredites sowie umgehende Zwangsversteigerungen sind nunmehr kaum noch möglich.

Details dazu finden interessierte Leser unter dem oben aufgeführten Link zum Leitfaden. Auch Stolperfallen und nicht eindeutig geklärte Bestimmungen des neuen Gesetzes sind dort ausgeführt und ermöglichen es Kreditnehmern und Verbrauchern, welche die Aufnahme eines Kredites planen, sich entsprechend zu informieren und die neue Sachlage bei der Vertragsgestaltung mit der favorisierten Bank zu berücksichtigen.


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