Delmenhorster Gymnasium: Schüler singen Nazi-Lied/Lehrer entlassen

6. Februar 2008, ein Gymnasium in Delmenhorst bei Bremen: Ein Lehrer, der demnächst Beamter werden möchte, verteilt im Musikunterricht Noten und Text eines Liedes, das die zehnte Klasse im Stehen singen soll. Einige Schüler stehen auf und strecken auf Anweisung des Lehrers auch noch den rechten Arm zum so genannten „Hitlergruß“ aus.

Durch das Klassenzimmer klingen faschistische Strophen: „Vorwärts, vorwärts! schmettern die hellen Fanfaren.“ Ein Teil der Schüler hört entsetzt zu. Das Lied stammt von Baldur von Schirach, der 1925 als 17-Jähriger Hitler begegnet, in die NSDAP eintritt, Führer des Nationalsozialisten Deutschen Studentenbundes und Reichsjugendführer der NSDAP wird und am 17. Juni 1933 das Amt des Jugendführers des Deutschen Reiches übernimmt.

Nach dieser Musikstunde wird der Lehrer von der niedersächsischen Landesschulbehörde entlassen. Dagegen klagt er und beantragt vorläufigen Rechtsschutz. Diesem Antrag entspricht das Verwaltungsgericht in Oldenburg am 13. August 2008 (Az. 6 B 1768/08).

Die Landesschulbehörde ordnet nach einem Dienstgespräch mit dem Lehrer eine amtsärztliche Untersuchung an. Das Ergebnis: Der Mann ist dienstunfähig. Deshalb wird das Beamtenverhältnis auf Probe zum 30. Juni 2008 beendet. Eine Entscheidung über diese Entlassung treffen die Oldenburger Verwaltungsrichter noch nicht.

Der Rechtsschutz-Beschluss wird von der Landesschulbehörde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten. Inzwischen liegt auch ein privatärztliches Gutachten vor. Dem Lehrer wird darin Dienstfähigkeit bescheinigt.

Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden: Die Entlassungsgründe der Landesschulbehörde sind so schwerwiegend, dass dem Rechtsschutz-Ersuchen des Lehrers nicht entsprochen werden kann. Eine vorläufige Weiterbeschäftigung lehnen die Richter ab. Wie das Verhalten des Pädagogen in der Musikstunde am 6. Februar 2008 straf- und disziplinarrechtlich zu bewerten ist, lässt das Oberverwaltungsgericht offen. Darum sei es in diesem Verfahren nicht gegangen.

Ein Beitrag für www.onlinezeitung24.de


Über Heinz-Peter Tjaden