Betr. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Untätigkeitsbeschwerde beim Europarat

An den
Europarat
Avenue de l´Europe

67075 Strasbourg

2. Oktober 2008

Eingabe Nr. 12487/07 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Untätigkeitsbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Dauert ein Ermittlungsverfahren zu lange und hat man sich darüber bei den zuständigen nationalen Behörden beschwert, kann man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten, der über eine Entschädigung entscheidet und jemanden in den Stand versetzt, in dem er sich vor Beginn der Ermittlungen befunden hat. Wie das in meinem Fall noch gelingen soll, wird mir immer rätselhafter, denn: Im April vorigen Jahres habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Eingabe gemacht, für die ich bis heute noch nicht einmal eine Mitteilung besitze, wer sich wann mit der Angelegenheit beschäftigt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beruft sich dabei auf Überlastung.

Auch an die Verfahrensbevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland habe ich mich bereits zweimal gewendet, das erste Mal antwortete sie noch, beim zweiten Mal nicht mehr. Ich schrieb an sie am 15. Juli 2008 Folgendes:

„An die
Verfahrensbevollmächtigte der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Almut Wittling-Vogel
Fax-Nr. 030/18 580 9492

Az. IV M - 41 10 II - R 5 942/2005

Sehr geehrte Frau Dr. Wittling-Vogel,

per Mail vom 25. Januar 2008 habe ich Sie über meinen Fall informiert, Sie antworteten am 18. Februar 2008.
Zur Erinnerung: Meine Computer wurden am 3. November 2003 beschlagnahmt. Der Vorwurf lautete: Verbreitung von Kinderpornografie. Damals hatte ich gerade eine Zeitung gegründet, die erste Ausgabe erschien am 1. November 2003, die zweite war für den 15. November 2003 geplant. Da sich die entsprechenden Dateien auf den beschlagnahmten Computern befanden und die Behörden Kopien dieser Dateien verweigerten, musste ich meine Zeitung einstellen.

Was bei meinem Fall weiter geschah, erfuhr ich stets nur aus der Zeitung, die Staatsanwaltschaft Hannover reagierte auf meine Anfragen nicht, meine Anwältin bekam erst nach Monaten Akteneinsicht. Die Zeit verging, ich protestierte regelmäßig beim niedersächsischen Justizministerium, bekam aber immer die Antwort, es laufe alles ordnungsgemäß.

Ende 2005 schaltete ich zum zweiten Mal einen Anwalt ein, doch bevor der noch Akteneinsicht bekam, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Amtsgericht in Burgdorf. In der Klageschrift tauchten Beweismittel auf, die sich nicht im Besitz der Staatsanwaltschaft, sondern wieder in meinem Besitz befanden, weil die Überprüfung der CD´s und Disketten nichts erbracht hatte.
Folgerichtig wurde ich freigesprochen, die Staatsanwaltschaft Hannover reagierte jedoch mit einer Berufung. Endgültig zu den Akten gelegt wurde mein Fall im Herbst 2006. Das Landgericht Hildesheim stellte fest: Bei dem einzelnen Foto, das mir untergejubelt worden war, handelte es sich nicht einmal um eine kinderpornografische Abbildung…

Anschließende Güteverhandlungen mit der Staatsanwaltschaft Hannover scheiterten, ich wurde schlicht belogen, als man mir eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprach. Also schaltete ich im März 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, die Eingabe bekam die Nummer 12487/07.

Da auch dort mein Fall vor sich hinschlummert, rief ich den Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes an. Der teilte mir jetzt mit, er sei nicht zuständig, weil der Gerichtshof dem Europarat unterstehe…

Sie haben mir am 18. Februar 2008 mitgeteilt, dass Sie nichts für mich tun könnten, weil es dem Bundesministerium der Justiz an entsprechendem Einfluss mangele, außerdem könne der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht schneller arbeiten, weil eine Reform seit Jahren an der fehlenden Zustimmung Russlands scheitere.
Wie lange soll ich noch daran scheitern, frage ich Sie in diesem offenen Brief.“

Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Europarat untersteht, lege ich bei Ihnen Untätigkeitsbeschwerde ein. Sollte ich bei Ihnen nicht an der richtigen Stelle sein, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Behörde.

Mein Stand am 3. November 2003 war: Ich war in diesem Jahr bis zum 31. März 2003 verantwortlicher Redakteur der Wochenzeitung “Neue Woche” in Burgdorf bei Hannover, Vorsitzender des Vereins “Hilfe für Kinder in Burgdorf und Umgebung”, der bis dahin sieben Kinderfeste mit einem Reinerlös von 12 500 Euro organisiert hatte und nach den Presseveröffentlichungen aufgelöst werden musste, und ab 1. November 2003 Herausgeber einer eigenen Zeitung, die für die zweite Ausgabe weitere Anzeigenkunden gewonnen hätte.

In Wilhelmshaven gründete ich im Juli 2004 mit einem Bekannten ebenfalls eine Zeitung, die Ende 2004 eingestellt werden musste. Einer der Gründe dürfte gewesen sein: Ein Rechtsanwalt aus Wilhelmshaven und juristischer Vertreter der “Wilhelmshavener Zeitung”, behauptete sogar in aller Öffentlichkeit: “Der Tjaden soll vorbestraft sein. Deswegen musste er auch aus Hannover weg.”

Mit solch einem Leumund ist ein Erfolg schwerlich möglich. Für weitere Informationen können Sie gern meine Internet-Seiten http://behoerdenmuehlen.beeplog aufrufen.

Der Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover, der mir im November 2006 telefonisch eine Entschädigung versprochen hat, heißt W. Dieses Versprechen hat er sicherlich nicht auf eigene Faust gegeben.

Ein aktueller Beitrag für www.onlinezeitung24.de

"Im Namen des Volkes?", http://stores.lulu.com/hwilmers


Über Heinz-Peter Tjaden