Bundespräsident Horst Köhler erhält Verfassungsentwurf

Basisdemokratie: Bundespräsident Köhler erhält von engagiertem Münchner Rechtsanwalt einen Verfassungsentwurf für die zukünftige neue Deutsche Verfassung

Berlin / München. Demokratie einmal ganz anders: Am 23. Mai 2008 will der Münchner Rechtsanwalt Helmut Krause dem Bundespräsidenten einen Verfassungsentwurf für die zukünftige neue Deutsche Verfassung übermitteln. Krause beschreitet damit einem Weg, der alles andere als konventionell ist.

Krause: „Deutschlandweit wird gejammert und geklagt, dass man etwas tun muss. Die Lage in Deutschland ist bedauerlicherweise leider nicht so rosig, wie es gerne von verschiedenen politischen Interessenseiten propagiert wird. Dies wird immer deutlicher. Nicht zuletzt der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht zeigt, wo der jetzige Weg in Deutschland hinführt. Aus sehr unterschiedlichen, volksökonomischen Gründen, die bis in die nationale und internationale Sicherheitspolitik hineinspielen, muss sehr zeitnah eine Systemveränderung kommen. Ich gehöre keiner Partei an und habe mir vor über einem Jahr auf die Fahne geschrieben, für Deutschland mit meinen bescheidenen Möglichkeiten einen ersten, kleinen Schritt zu tun. Und das Ergebnis ist mein Entwurf einer neuen Deutschen Verfassung.“

Der Gedanke einer neuen Deutschen Verfassung ist nicht ganz neu. Bereits zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung Deutschlands 1989/1990 haben die führenden Parteien in Deutschland dieses Thema intern heftig diskutiert. Die Gründe, die die etablierten Parteien veranlassten, sich nicht für das in Artikel 146 Grundgesetz vorgesehene Verfassungsreferendum einzusetzen, liegen bis heute im Dunkeln bzw. können nur mit dem Interesse der politischen Klasse am ungestörten Erhalt ihrer Macht erklärt werden.

Krause: „Der Entwurf für die neue Deutsche Verfassung wurde nicht völlig neu geschrieben, vielmehr wurden bewährte Artikel der jetzigen Verfassung – präzise gesagt des Grundgesetzes – übernommen und durch bereits in der Diskussion befindliche Vorschläge erweitert. Ich gehe davon aus, dass die Vorlage des Verfassungsentwurfs die Diskussion um das immer noch ausstehende Verfassungsreferendum gemäß Artikel 146 Grundgesetz beleben wird.“

Wie aus für gewöhnlich gut informierten Kreisen zu vernehmen ist, werden Krauses’ Aktivitäten von politischer Seite eher argwöhnisch beobachtet. „Das Erinnern an das bisher ausgebliebene Verfassungsreferendum stellt in Deutschland so etwas wie einen Tabubruch dar. Trotzdem führt an einem Verfassungsreferendum im Mai 2009 kein Weg vorbei,“ führt Krause ohne geringsten Selbstzweifel aus, „denn nur gelebte Demokratie ist lebendige Demokratie und zukunftsweisend.“

V.i.S.d.P.
Helmut P. Krause
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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