Universitäten müssen Studiengebühren zurückzahlen

Justizprüfungsamt konnte innerhalb eines Jahres keine Prüfung ansetzen, da gab es die Studiengebühren zurück. Im entschiedenen Fall exmatrikulierte die Universität zu Köln zunächst einen Studenten, weil der sich weigerte die Studiengebühren zu zahlen, mit der Begründung für die Verzögerung sei das Prüfungsamt zuständig und es sei nicht sein Verschulden.

Der Student wandte sich an Rechtsanwalt Dr. Krieg und ging gemeinsam mit ihm gegen diese Regelung vor und gewann! Der Student hatte sich bereits im August 2006 zur Prüfung angemeldet, wurde aber erst im August 2007 geprüft; daher hatte er sich geweigert für das Sommersemester 2007 Studiengebühren zu zahlen. Im Widerspruchsverfahren gab ihm die Universität Recht!

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