Aktuelle Umfrage: Gewerbemieter wegen corona-bedingter Schließungen unter Druck
Pressetext verfasst von connektar am Mi, 2021-05-26 12:06.Seitens des Gesetzgebers wird Gewerbetreibenden seit Ende 2020 die rechtliche Möglichkeit eingeräumt, Mietminderung corona-bedingt auch rückwirkend geltend zu machen.
Beratungsstau zur Durchsetzung corona-bedingter Mietminderungsansprüche unter Einzelhändlern, Gastronomen und Co immens.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass die allermeisten Gewerbetreibenden das Risiko wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder der Prozesskosten bislang gescheut haben. Digitale Rechtsangebote (Stichwort: ‚legal tech') mit sehr günstigen Gebühren und gestaffelten Angeboten stoßen daher auf sehr großes Interesse. Die mögliche Folge: Es kann zu erhebliche Minderungsansprüchen vor allem gegenüber Immobiliengesellschaften kommen.
Das ist eines der Kernergebnisse der repräsentativen Studie "Rechtsbeistand Mietminderung", die _Recht im Mittelstand_ zusammen mit dem Hamburger Marktforschungsunternehmen _mindline_ durchgeführt hat. Die Zielgruppe bestand aus mehr als 200 Inhabern aus unterschiedlichen Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsorganisation oder körpernahe Dienstleistungen.
Demnach haben knapp 66% der befragten Gewerbetreibenden ihren Vermieter bislang nicht wegen des Themas Mietanpassung kontaktiert. 76% der Befragten zeigen indes Interesse für eines der vorgestellten digitalen Rechtsberatungsangebote.
Die vorgestellten Rechtsberatungsangebote beinhalten verschiedene Eskalationsstufen - vom Verhandlungsleitfaden über telefonische Erstberatung bis zum Prozess und Schiedsverfahren. Genau diese Angebotsstaffelung der digitalen Rechtsplattform _Recht im Mittelstand_ scheint sinnvoll. Denn auf Seiten der Gewerbetreibenden gibt es unterschiedliche Barrieren und Ängste. Am größten (>50%) ist das Interesse für die niedrigeschwelligen Angebote (Leitfaden und Telefonberatung), um das eventuell langjährige gute Vermieterverhältnis mit einem Prozess nicht gleich zu gefährden. Konfliktträchtigere Gutachten oder gar Prozesse kommen gleichwohl für mehr als 40% der befragten Gewerbetreibenden in Frage, die sich ‚anonymen', großen Immobiliengesellschaften mit dementsprechender Verhandlungsmacht gegenübersehen.
Eine entsprechende Bekanntheit von digitalen Rechtsangeboten vorausgesetzt, würde daher besonders Immobiliengesellschaften stärker unter Druck setzen. Diese kommen in der Studie auf etwa 30% der Mietverhältnisse.
Gleichzeitig zeigt sich in der Studie ein deutlich stärker ausgeprägtes Eskalationspotenzial in den Branchen, die in besonderer Weise durch corona-bedingte Maßnahmen beeinträchtigt sind, wie die Bereiche Eventorganisation, Fitness oder Wellness. Gewerbetreibende dieser Branchen sind aufgrund finanzieller Gründe einem größeren Handlungsdruck ausgesetzt.
_Recht im Mittelstand - eine Marke der Levantix Rechtsdienstleistungen GmbH:_
Das in Hamburg ansässige Legaltech-Unternehmen versteht sich als Partner des Mittelstands. Mittelständler verfügen in der Regel über keine eigene Rechtsabteilung, gleichwohl sind sie mit verschiedensten Rechtsfragen und rechtlichen Problemen konfrontiert. _Recht im Mittelstand_ bietet verschiedene Lösungen für Geschäftskunden an: Diese reichen von Selbsthilfe-Paketen über Rechtsberatung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. www.recht-im-mittelstand.de/gewerbemiete
Informationen zur Studie:
Die Studie "Rechtsbeistand Mietminderung" wurde von _Recht im Mittelstand_ beauftragt und von dem Hamburger Marktforschungsunternehmen _mindline_ durchgeführt. Basis für die Studie sind n=205 Gewerbetreibende aus unterschiedlichen Branchen, die im Zeitraum 19. März - 19. April 2021 an der online-Befragung teilgenommen haben. www.mindline.de
Weitere Details zur Studie und ein Link zum Download finden Sie hier.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Recht im Mittelstand - Levantix Rechtsdienstleistungen GmbH
Herr Sven Bode
Behringstr. 14
22765 Hamburg
Deutschland
fon ..: 040 / 882157 99
web ..: https://recht-im-mittelstand.de/
email : service@recht-im-mittelstand.de
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