Das Listingportal Anleger-Beteiligungen.de ist das marktführende Beteiligungs-Portal zur bankenunabhängigen Kapitalbeschaffung

Das Informationsportal www.anleger-beteiligungen.de berichtet mehrfach monatlich über das Finanzmarketing, den Finanzvertrieb und die Internet-Direktplatzierung von Beteiligungsangeboten zur Kapitalanlage und zur Unternehmensfinanzierung. Das Finanzportal Anleger-Beteiligungen.de ist zusammen mit dem Marketingportal Investoren-brief.de - redaktionell von Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) verantwortet - das marktführende Beteiligungs-Portal für die bankenfreie, BaFin-prospektfreie und ausserbörsliche Kapitalbeschaffung.

Soweit Unternehmen über eine Kapitalmarktemission, Beteiligungsfinanzierung bzw. Mezzaninefinanzierung ihre unternehmerische Finanzkraft verbessern wollen, bietet es sich an, Direktanleger bzw. Privatinvestoren und Finanzdienstleister online über das Internet durch Registrierung in den einschlägigen Finanzportalen anzusprechen. Das Unternehmens-Listingportal der Dr. Werner Financial Service AG www.anleger-beteiligungen.de als älteste Beteiligungsplattform existiert seit 1999 im Internet und berichtet mehrfach monatlich über das Finanzmarketing, den Finanzvertrieb und die Internet-Direktplatzierung von Beteiligungsangeboten zur Kapitalanlage und zur Unternehmensfinanzierung.

Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de kann auf eine über 20-jährige Internetpräsenz und Erfahrung im Bereich des vor- und ausserbörslichen Finanz-Marketings zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen mit mehr als 10.000 gelisteten Kapitalmarktteilnehmern verweisen. Etwa 20.000 Kapitalgeber, Finanzdienstleister, Privatinvestoren und sonstige Kapitalmarktinteressierte besuchen monatlich die Webseiten des Unternehmensfinanzierungs-Marktplatzes. Das im Kapitalmarkt bekannte Finanzportal ( www.anleger-beteiligungen.de - vormals emissionsmarktplatz.de ) hat ein Google-Ranking von 3 bis 4.

Angefangen von der Programmierung von individuellen Homepages bis hin zur Erstellung von Werbebannern nach Corporate-Identity-Vorgaben sind alle Facetten von werbewirksamen Internetmaßnahmen möglich. Die Unternehmens-Beteiligungs-Exposés und auch die Kapitalmarktprospekte mit BaFin-Genehmigung werden zum Download bereitgestellt. Ferner erhalten die Vertragspartner ein Investor-Relation-Portal mit dem gesamten Beteiligungsüberblick für potenteille Kapitalgeber und zur Generierung von Leads.

Sehr effektiv ist die Nutzung des besagten Investor Relation Portal (IR-Portal) zur Kapitalgewinnung auf dem Marktplatz "Anleger-Beteiligungen.de". Dieses Portal bietet dem interessierten Anleger alle Informationen zu einer Beteiligung und dem emittierenden Unternehmen. Die Beteiligungsunterlagen mit dem Zeichnungsschein werden dort zum Herunterladen bereitgestellt , so daß jeder Besucher sofort alle Informationen erhalten kann. Außerdem besteht für das Emissionsunternehmen die Möglichkeit, dieses vom Emissionsmarktplatz programmierte IR-Portal auf der eigenen Homepage durch eine sogen. doppelte Verlinkung zu integrieren. Dies spart Zeit und Kosten!

Platzierungs- und Vertriebs-Erlaubnis gem. § 32 Kreditwesengesetz

Der Vertrieb von Dritten als Vermittler bedarf der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), wenn es sich um wertpapierverbriefte Finanzierungsinstrumente handelt. Dazu gehören immer Aktien und Anleihen. Zu diesen gehören auch die als Wertpapier ausgestatteten Genussscheine. Wertpapiere dürfen somit nur die als Finanzdienstleistungsinstitute zugelassenen Wertpapierhändler platzieren.

Diese Regelung gilt nicht für das Emissionsunternehmen selbst und seine abhängig Beschäftigten. Diese genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen zur Platzierung keiner gesonderten Vertriebsgenehmigung. Die Billigung des Wertpapierprospektes umfaßt gleichzeitig die Genehmigung für die Eigen-Platzierung.

Platzierungs- und Vertriebs-Erlaubnis gem. § 34 GewO

Für den Vertrieb von anderen Finanzierungsinstrumenten, die keine „Wertpapiere“ im Sinne des KWG sind, wie beispielsweise die stille Beteiligung, das unverbriefte, vinkulierte Namens-Genussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen und Kommanditbeteiligungen ( z.B. bei KG-Fonds ), ist dagegen eine Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ) erforderlich und ausreichend. Wertpapierfreie Kapitalanlagen dürfen also von allen Finanzdienstleistern ohne KWG-Erlaubnis platziert werden. Nachrangdarlehen sind gemäß den Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes BaFin-frei und ohne jede Prospektpflicht. Für den Vertrieb durch Vermittler bedürfen diese aber auch einer Erlaubnis nach § 34 f GewO, so Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).