Unternehmensfinanzierung ohne Bankkredite über alternative private Finanzierungsmodelle - von Dr. jur. Horst Werner

Die Unternehmensfinanzierung beinhaltet die Kapitalaufnahme für privatrechtliche Wirtschaftsorganisationen ( Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, wirtschaftliche Vereine ) und die Kapitalversorgung zur Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). In Zeiten der internationalen Corona-Krise und in Zeiten der Liquiditätsverknappung durch die Vorboten von Basel IV sind alternative Finanzierungslösungen für mittelständische Unternehmen wegen der notwendigen Zukunftsinvestitionen im Wettbewerbskampf der Unternehmen um Kapital und Marktanteile eine Existenzfrage. Bedeutsamer denn je ist eine gleichmäßige Bilanzstruktur ohne Übergewicht des Kreditkapitals. Je mehr verschiedene Finanzierungspartner mit unterschiedlichen Bilanzauswirkungen vorhanden sind, um so größer ist die Finanz-Unabhängigkeit des Unternehmens. Zur Bewältigung zukünftiger Finanzierungsfragen ist ein interdisziplinär abgestimmtes Finanzmanagement erforderlich.

Die Bilanzstruktur ( Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital und die Anzahl der Kapitalgeber ) entscheidet über die Selbständigkeit eines Unternehmens. Vom Finanzvolumen aus gesehen sollten die Eigenkapitalpartner, Kreditpartner, Leasingpartner und Factoringpartner ( zur Bilanzverkürzung zwecks Eigenkapitalerhöhung ) gut verteilt in größerer Zahl vorhanden sein. Ein Übergewicht des Kreditkapitals von z.B. mehr als 90% an der Bilanzsumme würde die Abhängigkeit von den Banken anzeigen. Alternative Finanzierungswege mit unterschiedlichen Finanzinstrumenten bei differenzierten bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen sind unerläßlich. So z.B. kann Kapital von Privat an Privat, so Dr. Horst Werner www.finanzierung-ohne-bank.de, über ein öffentliches Angebot entsprechend den gesetzlichen Bereichsausnahmen prospektfrei ohne Verstoß gegen § 1 Kreditwesengesetz außerhalb der Banken als Nachrangdarlehenskapital mit qualifizierter Rangrücktrittsabrede, als grundschuldbesichertes Darlehen, als partiarisches Darlehen, als Direktinvestment, als stilles Gesellschaftskapital, als Genussrechtskapital, als qualifiziertes Nachrangkapital oder als Anleihekapital oder als offene Gesellschaftsbeteiligung ( z.B. als Kommanditkapital, Aktienkapital etc. ) begeben werden. Dabei sind in den Beteiligungsverträgen die Abgrenzungsmerkmale zu den Einlagengeschäften der Banken im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz einzuhalten. Grundsätzlich ist zwar für die öffentliche Kapitalbeschaffung eine Bankenaufsichtsgenehmigung der BaFin in Frankfurt/Main - Abteilung Wertpapieraufsicht - mit einem Kapitalmarktprospekt erforderlich. Diese Prospektpflicht wurde im Kleinanlegerschutzgesetz vom 10. Juli 2015 nochmals inhaltlich verschärft.

Die Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.

Auch der Mittelständler braucht eine neue Finanzarchitektur ( sprich Bilanzstruktur ), wenn er den Bestand und die Selbständigkeit seines Unternehmens sichern sowie eine Bankenabhängigkeit vermeiden will. Dies kann jeder Unternehmer über die beteiligungsorientierte Unternehmensfinanzierung mit Kapitalgebern und Privatinvestoren erreichen.

Eine Unternehmensfinanzierung ist auch von innen heraus möglich. Als Unternehmens-Innenfinanzierung bezeichnet man die Mittel zur Finanzierung, die unmittelbar aus den Unternehmensgewinnen durch Thesaurierung im Unternehmen verbleiben oder die aus dem Cash-flow für Investitionen unternehmensintern als Liquidität vorhanden bleiben und die genutzt werden, um z.B. auf eine Kreditfinanzierung verzichten zu können. Unternehmensinterne Maßnahmen zur Kapitalfreisetzung bilden die Unternehmens-Innenfinanzierung: (a) Innenfinanzierung aus Umsatz und Ertrag: Dazu gehören die einbehaltenen Überschüssse ( = Eigenfinanzierung oder auch Selbstfinanzierung ), aus Abschreibungsvorteilen ( Entstehung stiller Reserven ) und aus der Auflösung von Rückstellungen ( = Verminderung von Verbindlichkeits-Positionen ). (b) Zum weiteren entsteht die Innenfinanzierung aus Vermögensumschichtung: Hierzu gehören finanzielle Folgen der Rationalisierung, der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen und die Auflösung gebundener Liquidität bei den sogen. Sale-and-Lease-Back-Verfahren ( Verkauf von Gegenständen an eine Leasinggesellschaft mit anschließendem "Rück-Leasing" ).

Eine Unternehmensfinanzierung durch Kapitalzufuhr von außen ist die bekanntere Form. Im Rahmen der Unternehmens-Außenfinanzierung als Beteiligungsfinanzierung sind Bareinlagen, materielle Sacheinlagen ( z.B. Immobilien, Maschinen etc.) und/oder immaterielle Wirtschaftsgüter ( z.B. Patente, Lizenzen etc. ) zu nennen. Für die Einordnung als Außenfinanzierung spielt es keine Rolle, wer die Finanzierungsmittel bereitstellt. Mit dem Begriff der Außenfinanzierung werden nur die Herkunftsquellen ( = Mittelherkunft ) zusammengefasst, die das Finanzierungskapital zur Verfügung stellen, damit das Unternehmen seine Investitionen, Aufträge und andere Produktionsmittel finanzieren kann. So zählen zur Außenfinanzierung sämtliche Kredite ( Bankkredite oder Investorendarlehen oder Anleihegelder ) in welcher festzinsbelasteten Form auch immer, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Aber ebenfalls als Teil der Außenfinanzierung werden bei einer Definition im engeren Sinne Gelder betrachtet, die von Aktionären an eine Aktiengesellschaft für den Erwerb der Aktien gezahlt werden oder Kommanditkapital, welches von Kommanditisten bei einer Kapitalerhöhung überwiesen wird. In allen Fällen werden Gelder bereitgestellt, die von "außerhalb" des Unternehmens kommen. Eine klassische Form der Außenfinanzierung ist die Unternehmensfinanzierung am privaten Kapitalmarkt oder die Kreditfinanzierung über den Bankenapparat. Nähere Informationen über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de von der Dr. Werner Financial Service AG.