Kapitalmarktgeprüfte und BaFin-prospektfreie Finanzinstrumente von der Dr. Werner Financial Service AG zwecks Kapitalbeschaffung

Nutzen Sie von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) die kapitalmarkt-geprüften Finanzierungsformen ohne Banken und ohne BaFin-Prospekt über die Ausgabe von stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital ( als vinklierte Namensschuldverschreibungen ) als wertpapierfreie Vermögensanlagen, Hypotheken-Genussrechte, BaFin-prospektfreie Grundschulddarlehen, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen etc: alles als stimmrechtsloses Mezzaninekapital ohne Stimmrechtsverwässerung oder als offenes Beteiligungskapital in Form von Aktienbeteiligungen, Kommanditbeteiligungen. BaFin-prospektfreie und BaFin-freie Direktinvestments in Sachgüter, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen etc. zur Stärkung der Eigenkapitalquote und damit der Bonität oder zur Kreditablösung alter Darlehen. Ausführliche Informationen von Dr. jur. Horst Werner bei entsprechender Mailanfrage unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de.

Wertpapierfreie Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden. Grundschuldbesicherte Darlehen sind jedoch gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG bei richtiger Gestaltung BaFin-frei und ohne Volumenbegrenzung BaFin-prosketfrei platzierbar. Die Prospektpflicht erstreckt sich dabei auf Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltet sind. Zu den Unternehmensanteilen gehören Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, GmbH-Anteile, GbR-Anteile sowie stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften oder an bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften und auch Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen. Der Prospekt für Vermögensanlagen ist nach dem Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) zu erstellen. Sein Inhalt und Aufbau ist in der Vermögensanlagen-Prospektverordnung geregelt.

Finanzierungen und Investitionen sind somit auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Finanzierungen von Privat an Privat müssen immer eine gesellschaftsrechtliche oder ein wertpapierrechtliche Grundlage haben. Normale Darlehensverträge sind nach dem § 1 Kreditwesengesetz als sogen. Einlagengeschäfte der Banken den Privatunternehmen verboten und mit einer bis zu fünfjährigen Gefängnisstrafe bedroht. Dies ist deshalb ernst zu nehmen, da die Bankenaufsichtsbehörde jährlich etwa 3.000 Mißbrauchsverfahren mit empfindlichen Bußgeldern ab Euro 10.000,- an aufwärts und Strafverfahren durchführt.

Die Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen. Aktien bzw. Anleihen als Wertpapiere können ab jeweils Euro 100.000,- prospektfrei angeboten, platziert und gezeichnet werden. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Wird auf diese Weise verfahren, entsprechen 20 Anteile immer 20 Anlegern. Mit den verschiedenen Finanzinstrumenten können auch unter dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht unerhebliche Volumina platziert und der Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe prospekt- und BaFin-frei gedeckt werden. Es darf jedoch kein Wertpapier, kein Einlagengeschäft nach KWG (keine "unbedingt rückzahlbaren Gelder") und kein Investmentvermögen (AIF-Fonds) nach KAGB vorliegen.