Dr. jur. Horst Werner mit seinen Equity-Mezzaninefinanzierungen schon vor Jahren positiv in der Bild-Zeitung

Schon vor Jahren berichtete die Bild-Zeitung positiv über Dr. jur. Horst Werner aus Göttingen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) über seine Mezzaninekapital-Konzepte für kleine und mittlere Unternehmen, die er seit Jahrzehnten auf den Weg der Eigenkapital-Finanzierung ohne Stimmrechtsverwässerung mit stillen Gesellschaftsverträgen und Genussrechtsbedingungen bringt. Hier hat Dr. H. Werner zweifellos Pionier-Verdienste, da er für eine Renaissance der stimmrechtslosen Finanzierungswege gesorgt hat, die es bereits im Mittelalter gegeben hat. So taucht das Genussrecht erstmalig im 14. Jahrhundert auf, während die stille Beteiligung seit dem Mittelalter in Deutschland bekannt ist.

Die stille Gesellschaft wird dann erstmalig im alten „Preußischen Landrecht“ als kodifiziertes Gesetz erwähnt. Der Begriff "stille Gesellschaft ( bzw. als Synonym "stille Beteiligung" ) bedeutet "Nomen est Omen". Der stille Gesellschafter hat "still" zu sein und hat somit kein Mitsprachrecht. Der Kapitalinvestor des stillen Gesesllschaftskapitals ist am Ertrag ( Gewinnen ) und den Fehlbeträgen ( Verlusten ) eines handelsrechtlich eingetragenen Unternehmens auf Zeit beteiligt und ist "still" Beteiligter; er hat also keine Einflußrechte auf die Geschäftsführung, so daß die stille Beteiligung zum stimmrechtslosen Beteiligungskapital zählt. Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff des Handelsgesetzbuches lediglich in acht Paragraphen geregelt. Die stillen Beteiligungsvertragspartner dürfen jedoch von den gesetzlich nur beispielhaft geregelten Vorschriften abweichen und erhalten dadurch Spielraum für individuelle Vertragsgestaltungen. Die stille Gesellschaft ist eine Sonderform der Innengesellschaft bürgerlichen Rechts ohne rechtliche Außenbeziehung. Im Geschäftsverkehr tritt nur das im Handelsregister eingetragene Unternehmen auf und nur dieses wird im Vertragsverkehr rechtlich verpflichtet. Der stille Gesellschafter ist lediglich Kapitalgeber, dessen Beteiligungsgeld in das Vermögen bzw. Eigentum des Geschäftsinhabers übergeht.

Genussrechte gewähren keinen festen Zins, sondern setzen die Beteiligung am Gewinn und Verlust eines Unternehmens voraus. Wegen der fehlenden gesetzlichen Regulierung sind große Freiräume für fantasievolle Detailgestaltungen vorhanden; z.B. für Sachdividenden anstatt von Bardividenden. Lediglich im Aktienrecht bedarf die Ausgabe von Genussrechten gemäß § 221 AktG der Zustimmung der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Im Steuerrecht werden die Erträge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und unterliegen der Abgeltungsteuer. Genussrechte können als sogen. Genussscheine in einem Wertpapier verbrieft werden. Sie können jedoch auch als vinkulierte Namens-Genussrechte ohne Wertpapierverbriefung ausgegeben. Das Genussrecht bzw. Genussrechtskapital ist überhaupt nicht gesetzlich geregelt; lediglich im Gesellschafts- und Steuerrecht werden die Genussrechte begrifflich erwähnt. Bei den vinkulierten Namensgenussrechten, die nicht wertpapierverbrieft sind, ist kein Wertpapierverkaufsprospekt erforderlich; vielmehr ist dann ein vereinfachter Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen ( siehe §§ 1 ff VermAnlG ) ausreichend.

Die mezzanine Finanzierung ist also ein seit Jahrhunderten bekanntes Finanzierungsinstrument. Dr. Horst S. Werner hat anerkannter Maßen dieser Finanzierungsform in der BRD zu neuer Blüte verholfen und dieses kapitalmarktrechtlich zulässige Finanzierungsinstrument auch bei KMU´s bundesweit bekannt gemacht.

Dr. Werner aus Göttingen ist als Autor von 16 Sachbüchern zur beteiligungsorientierten Kapitalbeschaffung, zum Mezzaninekapital, zur Bilanzierung des Eigenkapitals und zur Finanzierung von mittelständischen Unternehmen sowie als Verfasser von zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen in Fachzeitschriften und Fernsehinterviews bekannt geworden. Sein letztes Buch "Finanzierung" erschien im Rahmen der Mittelstandsbibliothek als Bd. 6 im Handelsblatt-Verlag / Düsseldorf mit 288 Seiten.

Weitere Auskünfte zur Mezzaninefinanzierung erteilt Dr. Werner kostenfrei unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mail-Anfrage.