Nimbusprobleme des Amtsgericht Hamburg St. Georg

Laut vieler Rezensionen und Berichte über Das Amtsgericht Hamburg St. Georg und deren Richterinnen und Richter, gilt dieses als das schlechteste Gericht Hamburgs. In den Medien wird teilweise sogar von „Provinzgericht“ gesprochen.
Auffällig ist, dass an diesem Gericht viele Richterinnen und Richter arbeiteten und arbeiten, die zuvor an, teilweise mehreren anderen Gerichten gearbeitet haben, manche sogar vom Landgericht zurück ans Amtsgericht gekommen sind. Einige dieser Richterinnen und Richter wurden an ihren vorherigen Dienststellen bereits auffällig und nicht mehr tragbar oder sind sonstwie in Ungnade bei Kollegen und Vorgesetzten gefallen. Da Richter auf Lebenszeit einen Beamtenstatus haben, sind sie nicht kündbar und auch nicht erheblich in ihrer Berufsausübung einschränkbar. Richter kann man nicht einfach feuern, wenn sie Mist gebaut haben (Und weil sie das wissen, verhalten sich manche auch so). Somit werden sie denn an diesem Amtsgericht „gesammelt“.
Für diese Juristen bedeutete dies das Ende ihrer Karriereleiter auf Lebenszeit. Bekanntermaßen arbeiten aber viele Richterinnen und Richter nicht für das Volk, sondern für ihren eigenen Geldbeutel und ihre Karriere.
Man braucht kein Jurist zu sein, um auf kreative Ideen zu kommen, sich das restliche Richterleben dennoch so angenehm wie möglich zu gestalten. Zumal sie, dort erstmal angekommen, juristische Narrenfreiheit zu genießen scheinen. Selbst wenn jede persönliche Willkürjustiz einer Richterin oder eines Richters, im Rahmen seiner „richterlichen Unabhängigkeit“, zu Lasten eines Verfahrensbeteiligten mal zu erkennbar ausfällt: Der richterliche Korpsgeist deckt alles. Dienstaufsichtsbeschwerden und Befangenheitsanträge gehen in Hamburg stets ins Leere. Und wo sollten sie auch sonst noch hin?
Im Laufe seiner beruflichen Laufbahn lernt jede Richterin und jeder Richter im Gerichtssaal Verfahrensbeteiligte kennen, z.B. aus der Immobilienwirtschaft, die über allerlei gefragte und begehrte (Mangel)Ware verfügen, an denen auch Richterinnen und Richter und deren Umfeld Interesse haben könnten.
Geldgeschenke zur Beeinflussung des Prozessverlaufs wären zu leicht durchschau- und nachvollziehbar. Wenn aber z.B. ein Vereinskamerad (von Verwandten oder Eigenbedarf soll gar nicht geredet werden) eines Richters plötzlich, trotz hoffnungslosem Wohnungsmarkt, eine supergünstige Wohnung in bester Lage bezieht, erregt das niemandes Aufmerksamkeit. Hier mal ein Dankeschön-Präsent, dort eine Vergünstigung; was Politiker können, können Richter erst recht.
So, wie bilaterale Tauschgeschäfte unter mehreren Partnern zum Nutzen aller Partner führen, wäscht auch hier eine Hand die andere, auch mal völlig unauffällig eine Richterhand. Ein weiterer Vorteil der, vom Grundgesetz zugesicherten „richterlichen Unabhängigkeit“.
Dass dies in Kenntnis und zumindest mit Duldung des Hamburger Amtsgerichtspräsidenten, Herrn Hans-Dietrich Rzadtki, geschieht, lässt sich nicht in Zweifel ziehen, ist er doch als Dienstherr für die Richterstellen an diesem Amtsgericht, dessen erster Direktor er im Februar 2003 wurde, verantwortlich und aus etlichen Beschwerden und Berichten seit Jahren informiert, wie es an seinem ehemaligen Amtsgericht zugeht.
Spätestens seit Norbert Blüms legendärem Artikel, 2013 in der ZEIT „Berufsbedingt überheblich“, weiß das Volk, dass bei vielen Richterinnen und Richtern die Moral an letzter Stelle ihrer Werteskala steht.
2 Jahre später brachte eine T-Online Umfrage es noch besser auf den Punkt. Nur knapp 9 % aller Befragten antworteten auf die Frage: „Haben sie Vertrauen in das deutsche Justizsystem“, mit JA.
In einer Metropole wie Hamburg, sind die Verlockungen und der Bedarf auch bei Richterinnen und Richtern groß. Niemanden wird dies verwundern, erst recht nicht in einem, ehemals von Kriminalität geprägten Stadtteil wie St. Georg.