Unkalkulierbare Kosten bei überregulierten BaFin-Prospekten und Billigungsdauern von BaFin-Genehmigungen - von Dr. Horst Werner
Pressetext verfasst von HorstWerner am Fr, 2019-01-25 11:20.Zunächst entstehen die Bafin-Prospekterstellungskosten ( ca. Euro 40.000,- bis 100.000,- ) durch einen Fachjuristen und dann kommen bei allen Emissionsunternehmen eine Vielzahl von kaum kalkulierbaren Zusatzkosten hinzu, so Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Als Zusatzkosten sind zunächst die Gebühren der BaFin-Prüfung gemäß der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAGKostV und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (VermVerkProspGebV) sowie der Wertpapierprospektgebührenverordnung (WpPGebV) ( BaFin-Prospektbilligungen zwischen Euro 1.500,- bis 15.000,- ) hinzu - einen Link zu dem Gebührenverzeichnis finden Interessenten hier: http://www.gesetze-im-internet.de/vermverkprospgebv/anlage.html . Im Schnitt liegt die Prospektbilligungsgebühr der BaFin je nach Arbeitsaufwand und Gegenstandswert zwischen Euro 10.000,- und 15.000,- pro Einzelfall ( eine Prüfungsgebühr unter Euro 5.000,- ist nicht bekannt ! ). Der intern kontrollierte BaFin-Mitarbeiter handelt gebührenbewusst, denn er muss sich selbst verdienen ! Den von der BaFin behaupteten Prüfungsaufwand für den Prospekt kann jedoch niemand nachprüfen.
Wenn Vermögensanlagen mit unterschiedlichen Laufzeiten oder unterschiedlichen Zinssätzen prospektiert werden ( wie oft gewünscht - z.B. 2, 3 und 5 Jahre ) dann werden dreifache BaFin-Billigungsgebühren fällig, da diese dann als drei verschiedene Finanzinstrumente gelten. Ein uns bekanntes Unternehmen musste bei zwei verschiedenen Laufzeiten von Genussrechten insgesamt Euro 25.000,- BaFin-Billigungsgebühren ( also doppelte Gebühren – je Euro 12.500,- pro Laufzeitangebot ) bezahlen ! ! !
Zudem dauert aktuell die BaFin-Prospektbilligung von bis zu 6 – 15 Monaten und wird leider immer wieder von der BaFin ( so behaupten es Unternehmer ) „künstlich“ in die Länge gezogen, um höhere Gebühren zu rechtfertigen. Vor 2015 war die gesetzliche Prüfungsfrist von BaFin-Prospekten auf maximal 20 Werktage gesetzlich beschränkt und die BaFin-Prüfungskosten waren nach der damals geltenden Gebührenordnung einheitlich auf Euro 1.000,- festgelegt.
Ferner unterliegen selbst die kleinen Kapitalgesellschaften ( § 267 HGB ) als Emissions-Unternehmen auch in den Folgejahren der Prospektausgabe, solange die Anlegerbeteiligung läuft, gem. § 25 Vermögensanlagengesetz jedes Jahr der Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ( die BaFin überwacht das ! ! !, wie wir von BaFin-Prüfunternehmen aus 2016 und 2017 wissen, die ganz überraschend mit Bußgeldandrohungen wegen fehlenden WP-Testats konfrontiert wurden ). Dies können bei einer Vermögensanlage mit einer zehnjährigen Laufzeit der Anlage bis zu Euro 40.000,- bis 80.000,- zusätzliche (jährlich € 4.000 bis € 8.000,-) WP-Prüfungskosten über die gesamte Laufzeit ( und mehr ) ausmachen. Prospektfreie Kapitalmarktemissionen gem. dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) und dem § 3 Abs. 2 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) sind von der WP-Prüfungspflicht ausgenommen. Dies gilt ebenso für das grundschuldbesicherte Darlehen, das keine Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG darstellt und deshalb BaFin-prospektfrei und ohne jede Volumenbegrenzung platziert werden darf.
BaFin-Prospekte sind überbordend bürokratiepflichtig ( durch das Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 und die wesentlich erweiterte Prospektverordnung ) so aufgebläht, dass diese regelmäßig hundert Seiten und mehr ausmachen. Das führt allein zu Satz-, Layout- und Druckkosten der Prospekte und der Zeichnungsunterlagen, die mindestens bei Euro 20.000,- und mehr liegen. BaFin-Prospekte sind somit für viele Unternehmen zu einer fast unüberschaubaren, nicht kalkulierbaren Kostenfalle geworden. Der Gesetzgeber hat mit seinen Detailvorschriften maßlos übertrieben und den wichtigen Risikokapitalmarkt für mittelständische Unternehmen unnötiger Weise fast kaputtreguliert. Kleinen Unternehmen, die ´mal Euro 100.000,- bis 500.000,- an zusätzlichen Eigenkapital für die weitere Kreditfähigkeit bei Ihrer Hausbank benötigen, bleibt der BaFin-Prospekt-Markt als unbezahlbar verschlossen. Andererseits sind alle größeren Pleiten am freien Kapitalmarkt ( ob P&R Container-Konzern, Infinus, S & K oder Prokon ) auch mit BaFin-Prospekten entstanden; genutzt hat das gar nichts, sondern das "BaFin-Siegel" hat nur eine "trügerische Sicherheit" bei Anlegern hervorgerufen.
Bei schlankeren und dennoch genauso aussagekräftigen (kostengünstigeren) Beteiligungs-Exposés von zwanzig bis fünfzig Seiten kommt man maximal mit einem zehntel der Kosten aus. Bei einer Kapitalmarktemission ohne BaFin-Prospekt - von deren Möglichkeit viele nicht wissen - sparen die Unternehmen 90% aller Kosten. Weitere Informationen – insbesondere zur BaFin-prospektfreien Kapitalbeschaffung - erteilt Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .“