Datenschutzrecht: Maßnahmenplan zur Umsetzung der DSGVO ab 25. Mai 2018

Der Datenschutz erhält ab dem 25. Mai 2018 auf EU-Ebene eine neue Bedeutung. Ab diesem Datum gilt nämlich die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die derzeit in aller Munde ist und bereits vorab durch eine drastische Erhöhung der Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des jährlichen weltweiten Jahresumsatzes eines Konzerns für Angst und Schrecken sorgt.

Daher fragen sich nun viele Unternehmen, was zu tun ist, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Zunächst ist zu sagen, dass es zwar Änderungen in der DSGVO gibt, der Datenschutz jedoch nicht grundlegend neu gestaltet wird. Datenschutzvorschriften galten auch vorher schon, standen nur nicht unmittelbar im Fokus vieler Unternehmen, da die Sanktionen nicht sehr drastisch waren. Dies ändert sich nun allerdings. Spätestens jetzt sollte man sein Unternehmen daher auf den Prüfstand stellen.

Hierzu haben wir für Sie eine Maßnahmenliste erarbeitet, die Sie bei uns per E-Mail an wagner(at)webvocat.de anfordern können.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen ist:

Rechtsanwältin Daniela Wagner-Schneider LL.M.

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