2. Teil der Zeugenliste der Staats- und Amtshaftungklage beim Oberlandesgericht Oldenburg

Wissen die Bürger in NRW eigentlich wer sich dort zu Wahl am Wochenende stellt? Jeder Bürger und der in NRW ein Falschparker ist, kann und wenn es notwendig ist mit Erzwingungshaft belegt werden, damit die Strafe an den Staat bezahlt wird. Nachfolgend können die Bürger mal lesen, was wirklich in der Politik und Justiz so alles straffrei gegen andere Bürger und gegen den Staat erlaubt ist.

09. Mai 2017

Nur per Fax 0441- 220 1155

Oberlandesgerichts Oldenburg
Richard Wagner Platz 1
26135 Oldenburg

G.K. ./. Bundesrepublik Deutschland
vertreten Dr. Angela Merkel - vom 05. März 2012

Oberlandesgericht Oldenburg 6 W 30/17
Landgericht Oldenburg Aktzeichen 5 O 612/17
Vorläufige Zeugenbenennung in der Klagesache

Zur vorgenannten Klage ruft der Kläger weitere folgende Staats- und Justizbeamte aus NRW in den Zeugenstand beim Oberlandesgericht Oldenburg:

Ex-Ministerpräsident in NRW, Herr Jürgen Rüttgers
Ministerpräsidentin in NRW, Frau Hannelore Kraft
Fraktionsvorsitzende der im NRW Landtag seit 2008 vertretenden Parteien
Generalstaatsanwalt In NRW, Herr Gregor Steinforth - Düsseldorf
Oberstaatsanwältin Frau Kallenberg - Düsseldorf
Staatsanwalt beim GenStA, Herr Dr. Kreuls - Düsseldorf
Staatsanwältin Frau Dr. Peter
Leitende Oberstaatsanwälte in Düsseldorf und Bochum seit 2008
Richterin am AG Köln Frau Dr. Krey – AG Köln
Herr Dr. Wehner – Mitarbeiter im Justizministerium in Düsseldorf
Die Justizministerin Frau Roswitha Müller Piepenkötter – Düsseldorf
Der Justizminister Herr Thomas Kutschaty - Düsseldorf

Die vorgenannten Zeugen waren oder sind als Staats- und Justizbeamte unter dringendem Verdacht, hier zumindest der Beihilfe durch Unterlassen, der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt gegen das Patent- und Lizenzrecht, des schweren internationalen Anlegerbetruges sowie der schweren Steuerhinterziehung. Die vorgenannten Zeugen und auch Beschuldigte hatten nicht nur alle Möglichkeiten der Schadensbegrenzung sondern auch gemäß Bundesbeamtengesetz die Pflicht der Amtshandlung der Strafverfolgung.
Der Klageschrift an das Landgericht Oldenburg waren bereits entsprechende Beweismittel, wie der kriminelle Lizenzvertrag vom 31. Dezember 2007 sowie der Notarvertrag des Notars Braunfels aus Düsseldorf Nr. 2274/2008 mit Kaufvertrag vom 09. Juni 2006 beigefügt. Außerdem lagen diese unangreifbaren Urkunden Teilen der Zeugen und hier Beschuldigten in mehreren Ermittlungsverfahren vor.

Bis heute ist völlig ungeklärt, welche hohen Beträge aus Lizenzverträgen; Technologieverrat in die USA sowie nach Saudi-Arabien und möglicherweise anderen Ländern eingenommen und damit nicht versteuert worden sind. Das Oberlandesgericht wird in Bezug des Vorgenannten auf den § 183 Abs. 1-4 GVG dringlich hingewiesen.

Zeuge: Rechtsanwalt Paul Vogel aus 10117 Berlin, Unter den Linden Nr. 21

Die Zeugen aus Staats- und Justizdiensten können dann gern vor Gericht bestätigen, dass u.a. geringfügige Steuerhinterziehungen von €500TEUR aufwärts und gemäß §§369 und §§370 AO, auch zum Nachteil aller Steuerzahler sowie schwerster Industrie-Geheimnisverrat im Demokratischen Rechtsstaat, nicht strafbar sind.

Da die hier genannten Zeugen in Staats- und Justizdiensten unter besonderen persönlichen Schutz des Staates stehen, möge das Gericht die Anschriften zur Landung selbst ermitteln.

G. K.

Anlagen:
Email an StA-Bochum und StA-Düsseldorf, sowie Panorama/NDR und Herrn Werner Theurich vom Spiegel, 19. Februar 2008 – 17:13Uhr
Von GStA-Düsseldorf 26. August 2008
Schriftsatz des RA Paul Vogel zum Az. 120 Js 710/13 vom 27. Juni 2013
Von Staatskanzlei NRW 19. August 2013

CC:
Deutscher Bundestag – Fraktionen/Rechtsausschuss Pet 4-18-07-99999-039961
Fred E. Stoops Sr. & La Course PLLC Tulsa/Ok für K. & K. Inc.
Internetveröffentlichung
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